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Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Im bisherigen Recht ist eine relativ detaillierte Regelung bezüglich der Arbeitszeit enthalten, mit dem Grundsatz, dass während mindestens 28 Tagen die Höchstarbeitszeit von 7 Stunden nicht überschritten werden darf, und weiteren Details, die in den bisherigen Absätzen 2 und 3 enthalten sind.

Mit der neuen Fassung schlagen Ihnen der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit ein Modell der Jahresarbeitszeit vor, mit einer Höchstgrenze, wonach die Arbeitszeit im Durchschnitt nicht mehr als 7 Stunden pro Tag betragen darf. Hier kommt zum Ausdruck - das hat Herr Bundesrat Leuenberger ja ausgeführt -, dass man damit den Wünschen der Transportunternehmungen gerecht wird, indem die Unternehmung die Arbeitszeiten flexibel ausgestalten kann, weil der Durchschnitt nur am Schluss stimmen muss. Die Minderheit Levrat wehrt sich dagegen, weil dieses Modell auch zur Folge haben kann, dass die tägliche Arbeitszeit bedeutend höher ausfällt, verbunden mit der entsprechenden Belastung der Arbeitnehmenden einerseits und der erhöhten Gefahr von übermüdeten Mitarbeitern am Steuer andererseits.

Die Kommission beantragt Ihnen aber mit 12 zu 7 Stimmen, der neuen Fassung mit der Jahresarbeitszeit zuzustimmen, und ich tue dies ebenfalls.

Marti Werner · Nationalrat · 2008-03-11 | Lexipedia | Lexipedia