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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-07

Wortprotokoll

Es ist richtig, dass dieser Artikel, wie die Vertreter der Kommissionsmehrheit und Kommissionssprecher sagen, im Falle eines Referendums für die Abstimmung relevant sein könnte. Dennoch muss ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat einen solchen Artikel stets abgelehnt hat, insbesondere auch bei den Abstimmungen über die Energievorlagen.

Nicht dass wir gegen eine Erneuerung der Wasserkraftanlagen wären - das haben wir im Gegenteil bei dieser Abstimmung ja immer unterstrichen -, aber wir haben festgehalten, dass dies nicht via die Bundeskasse geschehen solle, sondern beispielsweise mit den Energieabgaben, die jetzt allerdings verworfen wurden. Der Fairness halber muss ich aber hinzufügen, dass die Verwerfung dieser Vorlagen - die ja durch das Parlament ausgearbeitet wurden - nicht bedeutet, dass das Schweizervolk gegen die Erneuerung der Wasserkraftanlagen gewesen wäre. Diesen Rückschluss zu ziehen wäre auch falsch, so wie es auch nicht richtig ist, diesen Antrag hinsichtlich seiner Verfassungsmässigkeit anzuzweifeln. Ich glaube, die Verfassungsmässigkeit ist durchaus gegeben; die Fragen, die Herr Speck in diesem Zusammenhang gestellt hat, hat Herr Durrer beantwortet. Es ist auch möglich, dass der Umweltschutzgedanke dann dereinst an den Alternativen gemessen werden müsste, die zur Verfügung stünden, wenn ein Wasserkraftwerk nicht erneuert werden könnte. Oder es könnte, wie Herr Durrer gesagt hat, einiges verbessert werden, das jetzt nicht optimal ist, oder das dann eben in zwanzig Jahren nicht optimal sein wird.

Dennoch, dieser Artikel ist ein Artikel auf Vorrat, der erst etwa in zwanzig Jahren zum Tragen käme. Der Ständerat hat hier schon einen Kompromiss gefunden; er hat nämlich ein Postulat formuliert, welches der Bundesrat entgegennehmen will. Er wird damit eingeladen, die mittel- und langfristige Stellung der einheimischen Wasserkraft in einem liberalisierten Markt im Hinblick auf die Erhaltung und Erneuerung bestehender Anlagen zu prüfen und darüber einen Bericht vorzulegen, der auch erste Erfahrungen mit der Marktöffnung in anderen Ländern berücksichtigt. Folgende Punkte werden insbesondere genannt: die energie- und regionalwirtschaftliche Bedeutung der Wasserkraft, die Auswirkungen auf die einzelnen Wasserkraftwerke, der zeitliche Rahmen der anfallenden Investitionen, die Höhe der erforderlichen Investitionen und die Finanzierung, die allfällig notwendigen Massnahmen des Bundes und der Kantone sowie die Wettbewerbsverzerrungen. Wir nehmen dieses Postulat entgegen und sind der Meinung, dass wir dies in der sehr langen Frist von zwanzig Jahren tun können.

Ich ersuche Sie also, hier der Minderheit und dem Ständerat zu folgen.

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