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Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-11

Wortprotokoll

Wir als Kommissionssprecher haben hier auch ein Problem. Denn die Kommission hat den Antrag Teuscher mit 10 zu 9 Stimmen abgelehnt, und beide Kommissionssprecher, wie sie unschwer der Fahne entnehmen können, figurieren in dieser Minderheit Teuscher.

Ich will gleichwohl noch versuchen, Ihnen die Gründe der Mehrheit darzulegen, die zu diesem Abweisungsantrag geführt haben. Diese bestanden darin, dass man sagte, das gelte sowieso, der Grundsatz "gleicher Lohn für Mann und Frau" gelte auch für die Transportunternehmungen; es bedürfe hier deshalb keiner speziellen Grundlage. Dies bedeutet aber gleichzeitig auch, dass vonseiten der Transportunternehmungen, wenn man der Mehrheit folgt, eben auch alles daranzusetzen ist, die Lohngleichheit zu realisieren.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass mit der Aufnahme dieses Anliegens in Artikel 29 eben ein verstärktes Instrument geschaffen würde, indem bei Verletzungen der Lohngleichheit die Abgeltungen nicht ausgerichtet würden. An und für sich haben wir hier eine ähnliche Bestimmung wie im Submissionswesen, wo Unternehmungen, die die Lohngleichheit missachten, auch vom Submissionsverfahren ausgeschlossen werden. Das ist ein stärkeres Mittel als nur der Verweis auf das Gleichstellungsgesetz und auf den Grundsatz des gleichen Lohnes für Mann und Frau.

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