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Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Unbestritten ist auch seitens der Kommissionsminderheit das Anliegen, die Beschwerdeverfahren gegen Kündigungen beim Bundespersonal zu beschleunigen. Das ist eine Forderung, die nicht nur beim Bundespersonal gelten muss, sondern bei allen Beschwerdeverfahren, die von bundesrechtlichen Behörden zu beurteilen sind.

Das ist aber nicht der eigentliche Inhalt dieser Motion, wie sie in der FK diskutiert wurde, sondern letztlich geht es um die entscheidende Frage, ob gegenüber dem Bundespersonal weiterhin ein Kündigungsschutz bestehen soll, bei dem im Bundespersonalgesetz und in den gesetzlichen Grundlagen die Gründe, die zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen können, aufgelistet sind. Zudem soll eine Kündigung nur möglich sein, wenn effektive Kündigungsgründe gegeben sind.

Was nicht angeht - und das möchten die Motionäre mit dieser Motion durchsetzen -, ist, dass auch widerrechtliche Kündigungen am Schluss gültig sind und die Leute aus dem Bundesdienst entfernt werden, obwohl von den gesetzlichen Grundlagen her eigentlich eine Kündigung nicht möglich wäre. Das ist etwas, was nach rechtsstaatlichen Überlegungen nicht sein darf. Es darf nicht sein gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern - sie haben Anspruch darauf, dass unzulässige Verfügungen aufgehoben werden -; es darf aber auch nicht sein gegenüber den Angestellten des Bundes,denn eine Kündigung kann nur dann Gültigkeit beanspruchen, wenn die im Gesetz vom Gesetzgeber, von uns, festgelegten Kündigungsgründe effektiv erfüllt sind.

Das Bundespersonalgesetz wurde hier in diesem Saal vor einigen wenigen Jahren erlassen, und es gibt keinen vernünftigen Anlass, das Bundespersonalrecht jetzt in einer derart eingreifenden Weise umzugestalten. Zutreffend ist - Herr Zuppiger hat darauf hingewiesen -, dass es einen einzigen Fall beim BBL gab, wo es zu Missständen kam. Und dieser einzige Fall wird jetzt zum Anlass genommen, eine bewährte Regelung abzulösen und abzuändern. Wir wissen es alle: Die schlechteste Gesetzgebung ist immer diejenige, die nicht aufgrund von langjährigen Erfahrungen gemacht wird, sondern aufgrund einzelner Fälle zu unzulänglichen Lösungen führt.

Wir bitten Sie deshalb, diese Motion abzulehnen. Über die Grundsatzfrage, wie wir das Kündigungsrecht ausgestalten wollen, werden wir in einigen Monaten ohnehin diskutieren können, weil der Bundesrat ja offenbar von sich aus eine Revision des Bundespersonalgesetzes an die Hand genommen hat. Da sollen aber auch die Einwände und Positionen des Bundespersonals berücksichtigt werden und einfliessen. Deshalb wäre es ein unzulässiger Schnellschuss, jetzt mit einer Motion vorzupreschen und den Gesetzgebungsprozess in einer Art und Weise zu beeinflussen, die gerade auf der Basis der Sozialpartnerschaft mit den Organisationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes nicht sein darf.