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Amacker-Amann Kathrin · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-12

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission hat die Botschaft über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) geprüft und in weiten Teilen für positiv befunden.

Zur Geschichte: Die Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF wurden 1962 geschaffen, um die finanzielle Position des IWF in einer Zeit erhöhter Währungsinstabilität durch eine zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeit zu stärken. Zehn der wichtigsten Industrieländer verpflichteten sich damals für ein Darlehen von 6 Milliarden Dollar. Diese sogenannte Zehnergruppe wurde in der Folge zu einem wichtigen internationalen Gremium der währungs- und finanzpolitischen Zusammenarbeit. In den Anfangsjahren wurden die Allgemeinen Kreditvereinbarungen neunmal beansprucht. Mit dem Ausbruch der Schuldenkrise in verschiedenen Entwicklungsländern Anfang der Achtzigerjahre schwanden die Ressourcen des IWF. Es wurde deshalb 1983 beschlossen, die Allgemeinen Kreditvereinbarungen auf 17 Milliarden Sonderziehungsrechte aufzustocken, dies entspricht 31 Milliarden Franken. Seit 1983 wurden die Allgemeinen Kreditvereinbarungen viermal ohne inhaltliche Veränderung verlängert. 1998 wurden im Zuge der Liberalisierung der internationalen Finanzmärkte und damit einer erhöhten Krisenanfälligkeit die sogenannten Neuen Kreditvereinbarungen geschaffen. Damit wurden total, Allgemeine und Neue Kreditvereinbarungen, 34 Milliarden Sonderziehungsrechte, entsprechend 62 Milliarden Franken, geschaffen, und es wurden fünfzehn weitere Länder und Institutionen einbezogen. Die Neuen Kreditvereinbarungen werden mit Priorität aktiviert. Der hierfür gesprochene Kreditbetrag bildet auch die maximale finanzielle Verpflichtung für eine Organisation. 1998 griff der IWF letztmals auf die beiden Vereinbarungen zurück.

Zur Rolle der Schweiz: Die Schweiz beteiligte sich 1964 bis 1983 im Rahmen eines Assoziierungsabkommens mit einer maximalen Darlehenszusage von 865 Millionen Franken an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen. 1983 wurde die Schweiz Vollmitglied bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen und damit auch Mitglied der Zehnergruppe. Seither beteiligt sich die Schweiz mit 1020 Millionen Sonderziehungsrechten, dies entspricht einem Betrag von 1,8 Milliarden Schweizer Franken. Die für die Schweiz teilnehmende Institution ist die Schweizerische Nationalbank. Auf ein allfälliges Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an den IWF gewährt der Bund keine Staatsgarantie. Es [PAGE 232] entstehen somit für den Bund keine finanziellen Verpflichtungen.

An den Neuen Kreditvereinbarungen beteiligt sich die Schweiz mit einer maximalen Kreditzusage von 1540 Millionen Sonderziehungsrechten; das entspricht 2,8 Milliarden Franken.

Mit der vorliegenden Botschaft wird die Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen beantragt. Der IWF und die Zehnergruppe sind übereingekommen, diese um weitere fünf Jahre zu verlängern. Stimmt die Schweiz der Verlängerung zu, wird die Schweizerische Nationalbank zu einer weiteren Darlehenszusage von 1020 Millionen Sonderziehungsrechten in der Zeit vom Dezember 2008 bis Dezember 2013 verpflichtet, was 1,86 Milliarden Franken entspricht. Die maximale Darlehenszusage der Schweiz unter den beiden Kreditvereinbarungen zusammen beträgt ebenfalls 1540 Millionen Sonderziehungsrechte; das entspricht 2,8 Milliarden Franken.

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vor, für weitere Vertragsverlängerungen ab jetzt selber zuständig zu sein, wie das für die Neuen Kreditvereinbarungen der Fall ist. In der Kommission wurde der Antrag gestellt, diese Kompetenz weiterhin beim Parlament zu belassen; diesen Antrag nahm die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen an. Für die Kommission gibt es keine gewichtigen Gründe, dem Parlament diese Kompetenz zu entziehen.

Die Kommission ist der Meinung, die Allgemeinen Kreditvereinbarungen seien als währungspolitisches Sicherheitsnetz auch in Zukunft wichtig, können doch länderübergreifende Währungskrisen nie ausgeschlossen werden. Der Kommission ist ebenfalls wichtig, dass die Schweiz mit der Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen die Mitgliedschaft in der Zehnergruppe und damit auch ihre Stellung im IWF, in der OECD und in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sichert.

Die Kommission stimmte mit 22 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Verlängerung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen zu. Die Kommission empfiehlt dem Parlament somit die Verlängerung dieser Vereinbarungen, unter Beibehaltung der Zuständigkeit der eidgenössischen Räte.