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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-12

Wortprotokoll

Im Jahr 2003 führte die Schweiz den maschinenlesbaren Pass ein, 2006 wegen der Bestimmungen der USA den biometrischen Pass mit dem elektronisch gespeicherten Gesichtsbild - und 2009 soll es nun ein Pass sein, der das Gesichtsbild plus zwei digitale Fingerabdrücke enthält. Wir hoffen, dass nun die Serie der neuen Pässe für längere Zeit abgeschlossen ist.

Unsere Begeisterung für biometrische Pässe hält sich mehr als nur in Grenzen. Doch wir wollen ja nicht die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger behindern; die [PAGE 219] Reisetätigkeit - ob geschäftlich oder touristisch - soll uneingeschränkt möglich sein. Darum muss die Schweiz wohl biometrische Pässe einführen. Erstens verlangen das die USA als Sicherheitsmassnahme, und zweitens verlangt das auch die EU-Ausweisverordnung. Mit den bilateralen Verträgen haben wir das Assoziierungsabkommen angenommen und uns verpflichtet, die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zu übernehmen.

Die Schweiz muss also biometrische Pässe einführen, weil dies die USA und auch der Schengen-Besitzstand verlangen. Die Frage ist nur: Wozu will die Schweiz die Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung in einer zentralen Datenbank des Bundesamtes für Polizei erfassen und registrieren? Dieses "Privileg" war doch bisher nur potenziellen Straftätern vorbehalten, was die meisten Schweizerinnen und Schweizer nun wirklich nicht sind. Die SP will keine zentrale Datenbank, keine nationale Fichierung sämtlicher Schweizerinnen und Schweizer, auch nicht beim Bundesamt für Polizei: erstens, weil es nicht nötig ist, das wird weder von den USA noch von der EU verlangt; zweitens, weil sich selbst das EU-Parlament gegen den Aufbau nationaler oder sogar europäischer Biometriedatenbanken ausspricht; und drittens, weil eine Datenbank mit Fingerabdrücken ein sehr weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und dazu noch sehr missbrauchsanfällig ist.

Zwar sagt das Gesetz, dass diese Datenbank nicht Fahndungs- und Ermittlungszwecken dienen soll, aber wenn diese Datenbank existiert, kann erfahrungsgemäss schnell einmal das Bedürfnis aufkommen, die Daten für andere als die heute definierten Zwecke zu nutzen. Warum will die Schweiz überhaupt etwas realisieren, was es nicht braucht? Will sie Daten auf Vorrat für die Verbrechensbekämpfung von morgen sammeln? Eine einmal erstellte Datenbank bietet sich für den Missbrauch und z. B. auch für die direkte Abfrage für anderweitige polizeiliche Zwecke geradezu an. Dass in der EU Absichten bestehen, so gespeicherte Daten zu Fahndungszwecken zu verwenden, möchte ich Ihnen hier sagen. Eine flächendeckende Erfassung von Fingerabdrücken habe es bisher nur in autoritären Staaten gegeben, etwa im Spanien der Franco-Zeit, warnen uns die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz. Wenn man zudem an die geplanten biometrischen Zutrittskontrollen an der Euro 2008 denkt oder an die Bestrebungen, biometrische Daten für das E-Banking zu nutzen, sieht man, dass die Überwachung ganz allgemein, und damit auch die Risiken der überall wuchernden Datensammlungen rasant zunimmt.

Die SP-Fraktion will keine zentrale Fichierstelle, wir sagen Nein zur nationalen Polizeidatenbank, also zu Artikel 11. Die Fichenaffäre der Achtzigerjahre ist nun wirklich ein trauriges Kapitel der Schweizer Geschichte. Wir müssen schauen, dass es nicht mehr so weit kommen kann. Bedenken hat die SP-Fraktion auch wegen der Kompetenz der Delegationen: Der Bundesrat will Transportunternehmen, Flughafenbetreibern und nichtdefinierten Dritten den Zugang zu biometrischen Daten ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit sagte Ja zu dieser Kompetenzdelegation, und dies ungeachtet der Warnung der sogenannten Budapest-Erklärung vor möglicher Chip-Kopiererei. Blinder Glaube an das Funktionieren der Technik, an das Verantwortungsbewusstsein der Mandatäre - eine heikle Sache!

Ich bitte die Frau Bundesrätin aufzuzeigen, wer die sogenannten Dritten sein sollen, und wir fordern Sie auf, eine solche Kompetenzdelegation absolut restriktiv zu behandeln. Wir erwarten weiter, dass der Bund seine Verantwortung im Datenschutz wahrnimmt. Wir stellen aber fest, und wir kritisieren es, dass der Bund auch mit der Einführung biometrischer Pässe, also trotz wachsender Aufgaben und trotz wachsender Risiken, keine zusätzlichen Ressourcen im Datenschutz bereitstellt. Das Datenschutzgesetz besteht, der Bund hat den Datenschutz zu gewährleisten, nun braucht es aber den Führungsentscheid für die tatsächliche Umsetzung des Gesetzes. Wir erwarten, Frau Bundesrätin, dass Sie hier, wie schon in der Kommission, offen bestätigen, dass sich der Bund zur Gewährleistung einer wirksamen Datenschutzkontrolle verpflichtet.

Unter diesen Bedingungen kann die SP-Fraktion zur Einführung biometrischer Pässe Ja sagen.