Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2008-03-12
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-12
Wortprotokoll
Wir haben hier ein aktuelles, wichtiges und auch ein sehr weites Gebiet zu behandeln. Ich werde mich deshalb auf drei Punkte beschränken; ich werde zuerst ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Bericht machen, dann auf das Thema Haftpflicht eingehen und schliesslich zum Postulat betreffend die Vertretung der Geschlechter und Sprachregionen Stellung nehmen.
Zum Allgemeinen: Die heute verselbstständigten Einheiten des Bundes - Sie finden sie im Bericht aufgelistet - sind in der Tat sehr unterschiedlich. Das ist kein Vorwurf; sie sind unterschiedlich entstanden, sie haben sich auch unterschiedlich entwickelt. Trotzdem: Der heutige Mangel an einheitlichen Kriterien für die Auslagerung von Aufgaben an diese verselbstständigten Einheiten des Bundes sowie die zum Teil sehr unterschiedliche rechtliche Konzeption und Steuerung sind unbefriedigend.
Die GPK hat in den letzten Jahren immer wieder auf die Notwendigkeit einer Verbesserung dieser Situation hingewiesen - dies nicht nur wegen einer je nach Aufgaben gewünschten Vergleichbarkeit, sondern insbesondere auch wegen der Aufsichts- bzw. Oberaufsichtsaufgaben von Bundesrat und Parlament. Da braucht es gewisse einheitliche Kriterien. Gerade bei Themen wie Rechtsform, Organe, Bundesvertreter, Haftung, Finanzen oder Steuern kann und soll es nicht sein, dass unzählige Sonderregelungen vorgesehen sind - dies selbstverständlich immer auch unter Respektierung von Autonomie und Verantwortung der verselbstständigten Einheiten im Rahmen einer einheitlichen Festlegung.
Es ist auch aus Sicht der SVP-Fraktion sehr zu begrüssen, dass mit diesem Bericht nun ein entsprechender Anfang gemacht und ein klarer Rahmen gesetzt werden soll. Der Bericht ist eine gute Grundlage. Wichtig werden jedoch dann - das ist klar - insbesondere auch die Folgearbeiten sein. Wir werden erst im Einzelfall im Detail sehen, wie die Umsetzung erfolgt, denn die vorliegenden Vorgaben haben ja nur Richtliniencharakter.
Entscheidend wird dabei aus unserer Sicht auch sein, wie die Koordination und die Zusammenarbeit innerhalb der Departemente bzw. für verschiedene Bereiche sogar departementsübergreifend erfolgen und funktionieren wird. Dies wird zu begleiten, zu kontrollieren und auch zu evaluieren sein, und die GPK wird dieser Anforderung im Rahmen ihrer Kompetenzen und Aufgaben ohne Zweifel nachkommen müssen. Das ist einmal mehr eine grosse Herausforderung, auch für uns. Die Oberaufsicht knüpft aber - das ist im Bericht gut dargelegt - auch an die Kontrolle des Bundesrates an, und durch die Optimierung der bundesrätlichen Kontrolle erfährt auch die Oberaufsicht eine Stärkung.
Ich komme zum nächsten Punkt, zur Haftpflicht: Die Regelung der Haftung des Bundes ist aus der Sicht der GPK, aber auch der SVP-Fraktion von ganz besonderer Bedeutung, kann diese doch sehr grosse Auswirkungen haben. Gerade auch bei den verselbstständigten Einheiten des Bundes muss dabei besonders sorgfältig vorgegangen werden. Es soll und kann nämlich nicht sein, dass der Eigentümer Bund mit der Auslagerung zwar seine direkten Einflussmöglichkeiten reduziert, gleichzeitig aber voll für Schäden haftet. Die GPK wollte diesem Anliegen besonders Rechnung tragen und ihm mit einem Postulat noch zusätzlich Gewicht verleihen. Dieses Postulat hat sie nun zurückgezogen, nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme glaubwürdig versichert hat, dass er selber der Regelung der Haftung grosse Bedeutung beimisst und - wo möglich und nötig - auch Beschränkungen oder besondere Voraussetzungen vorsieht bzw. vorsehen will. Wichtig ist dabei sicher die grundsätzliche Regelung, wonach eine Haftung der Einheit und somit auch die Ausfallhaftung des Bundes nur greift, wenn wesentliche Amtspflichten verletzt worden sind und wenn der Schaden nicht auf Pflichtverletzungen des Beaufsichtigten zurückzuführen ist. Der Bundesrat hat ferner versichert, dass weitere Umsetzungen der Haftungsregeln erfolgen werden. Auch hier wird es Aufgabe der GPK sein, die nötige Aufsicht sorgfältig, intensiv und umsichtig wahrzunehmen und so ihren Beitrag dazu zu leisten, dass unliebsame Überraschungen für den Bund vermieden werden können.
Schliesslich noch zum Postulat "Angemessene Vertretung der Geschlechter und Sprachregionen im Anforderungsprofil von Verwaltungs- und Institutsräten": Im entsprechenden Leitsatz im Corporate-Governance-Bericht ist festgehalten, dass der Bund ein Anforderungsprofil erstellen soll, das die für eine eigenständige sowie sach- und fachgerechte Willensbildung nötigen Voraussetzungen des Verwaltungs- und Institutsrates definiert. Die GPK hält diesen Leitsatz für unvollständig, da der Grundsatz der angemessenen Vertretung der Geschlechter und der Sprachregionen, allerdings auch der Regionen ganz generell, fehlt - deshalb das Postulat. Auch die SVP-Fraktion begrüsst die Beachtung dieser Kriterien, hält allerdings mit dem Bundesrat fest, dass diese auch nicht der einzige Massstab sein dürfen. Sie unterstützt den Bundesrat deshalb in seiner Stellungnahme, dass angesichts der Verantwortung, die ein Leitungsorgan trägt, zwingend darauf zu achten ist, dass es über das nötige fachliche und betriebliche Wissen verfügt. Allerdings ist die SVP-Fraktion auch davon überzeugt, dass in unserem Land genügend Persönlichkeiten zur Verfügung stehen, die einerseits über dieses Wissen verfügen und andererseits die geforderten zusätzlichen Kriterien erfüllen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, das Postulat anzunehmen und vom Bericht in zustimmendem Sinn Kenntnis zu nehmen.