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Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-13

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Es geht um die Streichung von Ziffer 3 von Artikel 161 StGB. Denn Ziffer 3 bringt eine ungerechtfertigte und für die Bekämpfung von Insidergeschäften hinderliche Einschränkung des Tatbestands der Insidergeschäfte mit sich. Auch nach Auslegung des Bundesgerichtes fallen zum Beispiel Wertschriftenverkäufe, die im Vorfeld einer Gewinnwarnung getätigt werden, um einen zu erwartenden Verkaufsverlust abzufedern, nicht unter Ziffer 3. Das Bundesgericht betrachtet dies als Strafbarkeitslücke, welche jedoch nicht durch eine grosszügige Auslegung behoben werden kann. Die Insiderstrafnorm ist deshalb zu wenig griffig. Mit der Streichung von Ziffer 3 wird das Verbot des Ausnützens vertraulicher Tatsachen auf jegliche kursrelevanten Insidertatsachen ausgedehnt.

Die vorgeschlagene Streichung wurde in der Vernehmlassung einhellig begrüsst und war von der FDP schon lange gefordert worden. Die Streichung wurde aus der Vorlage zur Umsetzung der Gafi-Empfehlungen herausgelöst, um sie beschleunigt behandeln zu können. Die Botschaft zur Gafi-Vorlage hat der Bundesrat inzwischen verabschiedet, und im Weiteren hat der Bundesrat das EFD im September 2006 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD den Bedarf für eine grundsätzliche Überarbeitung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs inklusive der Zuständigkeiten zu deren Verfolgung abzuklären. Mit der Motion Wicki wird denn auch eine Totalrevision des Insiderstrafrechtes unter Einbezug der Marktmissbrauchsregeln verlangt. Somit läuft die ganze Arbeit quasi auf drei Schienen.

Die FDP-Fraktion erachtet dies als zweckmässig und beantragt Zustimmung zur Vorlage und Annahme der Motion Wicki.