Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Insider sind Vertrauenspersonen, die aufgrund ihrer Funktion oder ihrer Position innerhalb eines Unternehmens über einen Informationsvorsprung verfügen. Wer diesen Informationsvorsprung ausnützt, um sich zu bereichern, muss wegen Insiderhandels bestraft werden, denn der Insider erlangt einen unrechtmässigen Gewinn. Die Zeche für diesen Gewinn, für den Insiderhandel, zahlen die Aktionärinnen und Aktionäre. Bei an der Börse gehandelten Wertpapieren sind nämlich regelmässig auch die Interessen der Öffentlichkeit betroffen, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger direkt oder indirekt - z. B. über Pensionskassen - an diesen Unternehmen beteiligt sind.
Seit den späten Achtzigerjahren sollte der Insiderhandel eigentlich verboten sein. Die damals in Kraft gesetzte Strafnorm war aber von Anfang an ein blosser Papiertiger. In der Praxis ist es kaum zu Verfahren und noch weniger zu Verurteilungen gekommen - man kann diese an einer Hand abzählen. Sie könnten nun gutgläubig oder auch naiv sein und davon ausgehen, dass es in der Schweiz tatsächlich nur sehr wenige Fälle von Insiderhandel gibt. Richtiger dürfte aber sein, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist. Eine Strafnorm, die nicht greift, ist aber nicht nur nichts wert, sie schadet vielmehr der Rechtsordnung, sie schadet mehr, als sie nützt.
Heute ist die Situation so, dass potenzielle Täter schlicht und ergreifend wissen, dass sie sich faktisch im Bereich der Straflosigkeit bewegen. Das war aber sicherlich nicht die Idee des Gesetzgebers damals in den Achtzigerjahren. Das [PAGE 295] ist ein Missstand, der nicht toleriert werden kann und nicht toleriert werden darf. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, und zwar schon seit der Einführung der Insiderstrafnorm in den späten Achtzigerjahren. Daran besteht mittlerweile kein Zweifel mehr.
Auch die Eidgenössische Bankenkommission ruft nach einer Anpassung, weil sie erkannt hat, dass die heutige Rechtslage dem Ruf des schweizerischen Finanzplatzes schadet. Es ist nämlich so, dass das Ausland fast generell über weitaus griffigere Gesetze gegen Insider verfügt. Erstaunlich ist deshalb nicht, dass wir nun über eine Anpassung dieses Straftatbestandes entscheiden müssen, sondern vielmehr, dass diese Anpassung erst nach langen Jahren kommt, obwohl der Missstand seit Längerem - eigentlich von Anfang an - bekannt war. Entsprechend hat die SP-Fraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass hier ein Missstand besteht. Es wurden Motionen und andere parlamentarische Vorstösse eingereicht, um das zu ändern. Trotzdem hat man zugewartet. Das ist bedauerlich - es ist bedauerlich, dass es zuerst spektakuläre Fälle braucht, die in den Medien hohe Wellen schlagen, damit die Arbeit an dieser dringend notwendigen Anpassung vorangetrieben wird.
Mittlerweile liegt nun eine Vorlage vor, gemäss der Ziffer 3 der Insiderstrafnorm gestrichen werden soll. Damit wird der Weg dafür geebnet, dass die Ausnützung aller kursrelevanten Informationen unter die Strafnorm fällt. Es besteht damit die begründete Hoffnung, dass es in der Praxis nun vermehrt zu Strafverfahren und vor allem auch zu Verurteilungen wegen Insiderhandels kommt. Das ist zu begrüssen.
Die SP-Fraktion ist daher der Ansicht, dass auf die Vorlage einzutreten sei und sie unterstützt werden solle.