Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Ihre Kommission teilt die rechtsstaatlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht, die mehrfach in dieser Debatte geäussert wurden, nicht. Auch der wiederholt erwähnte Missbrauch ist nach Ansicht Ihrer Kommission nicht belegbar. Die Kommission steht hinter dem Verbandsbeschwerderecht. Erstens erachtet die Mehrheit der Kommission das Verbandsbeschwerderecht als ein geeignetes und effizientes Instrument, um den Vollzug der Natur-, Umwelt- und Heimatschutzgesetzgebung zu verbessern. Zweitens erachtet die Kommission die Mitte des letzten Jahres in Kraft getretene Revision betreffend das Verbandsbeschwerderecht als genügend.
Mit 17 zu 8 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative Schibli 04.421 keine Folge zu geben.