Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2008-03-13
Wortprotokoll
Ich mache einige Ausführungen im Namen der Geschäftsprüfungsdelegation und weise auf einige wesentliche Punkte ihrer Arbeit hin.
Zu Beginn einer neuen Legislatur und bei der erstmaligen Behandlung der Tätigkeit der GPDel ist es notwendig, auf deren grundsätzlichen Auftrag hinzuweisen. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat die Aufgabe, im Auftrag des Parlamentes die Tätigkeiten im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste detailliert zu überwachen. Diese Aufgabe wurde in dieser Art im Nachgang zur damaligen Fichenaffäre formuliert; deshalb hat heute das Parlament diese konkrete Aufgabe der Überwachung.
Man kann auch sagen, dass die Delegation im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ grosse Kompetenzen hat. Sie hat sich in vier Ländern - in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Grossbritannien - mit Vertreterinnen und Vertretern der Parlamente in Verbindung gesetzt und mit ihnen diskutiert, um die Kompetenzen der Schweizer Parlamente gegenüber den Nachrichtendiensten zu vergleichen. Ich kann hier sagen, dass wir, was unsere Überwachungsfunktion und unseren Zugang zu Geheimdokumenten betrifft, keinen internationalen Vergleich zu scheuen brauchen. Im Gegenteil: Wir sind bestens gerüstet.
Ich nehme nur eine kleine Auswahl von Themen vor, die für die Delegation im vergangenen Jahr von Bedeutung waren. Ich beginne mit Onyx: Der neue Bericht der GPDel zu Onyx stellt fest, dass die geltenden Rechtsgrundlagen zur Funkaufklärung Onyx nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Als sich die Geschäftsprüfungsdelegation im Sommer 2007 nach dem Stand der Arbeiten erkundigte, schrieb ihr das VBS, dass die Prüfung der Frage, ob die Auftraggeber von Onyx in der Verordnung über die elektronische Kriegsführung ausdrücklich genannt werden sollten, bis zum Abschluss der BWIS-II-Revision pendent bleibe. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat dem Bundesrat in aller Deutlichkeit gesagt, dass sie eine weitere Aufschiebung der notwendigen gesetzlichen Korrekturen nicht akzeptiere.
Das nächste Thema ist die Affäre um den Informanten im Islamzentrum Genf, besser bekannt unter dem Titel "Covassi-Affäre": Während Wochen hat uns Herr Covassi über die Medien mit verschiedensten Informationen und Behauptungen unterhalten. Es war dann Aufgabe der Geschäftsprüfungsdelegation, dem Wahrheitsgehalt der verschiedensten Aussagen auf den Grund zu gehen und einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Die Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation verfolgte drei Ziele. Sie prüfte erstens, ob Herr Covassi gleichzeitig für den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) und für den Strategischen Nachrichtendienst (SND) gearbeitet hat; sie prüfte zweitens, ob sich die schweizerischen Nachrichtendienste rechtswidriger Methoden bedient haben; sie prüfte drittens, ob es notwendig sei, konkrete Vorschläge bezüglich Massnahmen an den Bundesrat weiterzuleiten.
Die Ergebnisse der Untersuchung sahen wie folgt aus: Nach der Untersuchung war die GPDel in der Lage aufzuzeigen, dass Claude Covassi als Informant für den DAP und für den SND gearbeitet hat, dass aber kein beweiskräftiger Hinweis für die Anwendung rechtswidriger Methoden durch die Nachrichtendienste vorlag. Der DAP beauftragte Claude Covassi unter anderem nicht, das CIG in Genf zu infiltrieren, und entsandte ihn ebenso wenig zu einer gemeinsamen Mission mit einem ausländischen Nachrichtendienst nach Syrien. Die vom SND angeordnete Afrikareise hingegen erfolgte in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung. Laut den Informationen, die die Bundesanwaltschaft der Delegation lieferte, spielte Claude Covassi überdies bei der Vereitelung des Attentatsversuchs gegen ein Flugzeug der Fluggesellschaft El-Al - entgegen vielen Behauptungen - keinerlei Rolle.
Die Geschäftsprüfungsdelegation stellte aber bei ihrer Untersuchung grosse Mängel sowohl bei der Rekrutierung als auch bei der Führung von Claude Covassi durch den DAP und durch den SND fest. Klare Mängel wurden also sichtbar. Das Fehlen einer eingehenden Prüfung der Persönlichkeit von Claude Covassi, die fehlende Zusammenarbeit zwischen dem DAP und dem SND - eine alte Geschichte - sowie die Mängel in der Zusammenarbeit zwischen den Bundesstellen und der Genfer Polizei bei der Bearbeitung von offiziellen, klassifizierten Informationen ermöglichten es Claude Covassi, die Nachrichtendienste gegeneinander auszuspielen. Zusammengefasst: Es zeigten sich gravierende Mängel.
Ich erwähne noch einen dritten Punkt, der der Geschäftsprüfungsdelegation am Herzen liegt: Es geht um die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. Die Mängel in der Zusammenarbeit und der Führung der Nachrichtendienste ist seit Jahren - ich wiederhole: seit Jahren - ein Dauerbrenner für die Geschäftsprüfungsdelegation. Der Bundesrat selber hatte bereits Ende der Neunzigerjahre die Notwendigkeit erkannt, dass die zivilen Inland- und Auslandnachrichtendienste besser koordiniert werden müssen. Aufgrund der Weisungen über sicherheitspolitische Führung von - hören Sie! - 1999 setzte der Bundesrat einen Nachrichtenkoordinator ein. Dessen beschränkte Kompetenzen hatten jedoch kaum Einfluss, weil der Nachrichtenkoordinator bei den Nachrichtendiensten, vereinfacht gesagt, nicht erwünscht war.
Die Geschäftsprüfungsdelegation stellte bereits 2003 in ihrem Jahresbericht fest, dass die Koordination der Nachrichtendienste Probleme bereite und weitgehend zufällig und ohne politische Führung erfolge. Im Juni 2005 wurde der Nachrichtenkoordinator wieder abgeschafft. Als Ersatz dafür wurden dann Plattformen für die Zusammenarbeit von DAP und SND in den Bereichen Terrorismus, Proliferation und organisierte Kriminalität ins Leben gerufen. Natürlich musste sich die Delegation über dieses neue Instrument beugen, das den Nachrichtenkoordinator ersetzen sollte. Inzwischen hat sich der Verdacht bestätigt, dass SND und DAP eine verbesserte Zusammenarbeit vor allem deshalb gelobt hatten, um den lästigen Nachrichtenkoordinator loszuwerden. Die GPDel machte sich dann selber ein Bild über die Plattformen, und ich fasse zusammen, was der Präsident der Delegation dazu an anderer Stelle gesagt hat: Die Plattformen sind ein Flop; gut gesagt: Sie sind unbrauchbar und haben ihr Ziel nicht erfüllt. Der Bundesrat zeigte sich jedoch Anfang 2007 noch von den Plattformen überzeugt und sah im Bereich der Nachrichtendienste keinen Handlungsbedarf.
Für die Delegation waren die anhaltenden Mängel in Führung und Zusammenarbeit der Nachrichtendienste so gravierend, dass sie das Zepter selber in die Hand nahm und per parlamentarische Initiative Hofmann Hans endlich den Bundesrat dazu veranlassen wollte, die Nachrichtendienste unter eine gemeinsame Führung zu stellen. Diese parlamentarische Initiative hat die ersten Hürden der beiden Räte genommen. Die Delegation ist beauftragt worden, einen Entwurf zu erarbeiten. Dieser wird nun demnächst an die entsprechenden Gremien des Parlamentes, konkret an den Ständerat, gehen. Hier wird nun das Parlament - das heisst wir - gefordert sein, den Bundesrat per parlamentarische Intervention dazu zu zwingen, das zu tun, was er seit Jahren nicht getan hat.