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Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-13

Wortprotokoll

Ich beschränke mich bei meinen Ausführungen auf die Personalpolitik des Bundes. Vorweg ein erfreulicher Punkt: Mit dem Vorziehen der Reallohnerhöhung von 1 Prozent auf Mitte 2008 ist der Bundesrat auf eine wichtige Forderung der Gewerkschaften und Personalverbände des Bundes eingegangen. Er hat mit wenig finanziellem Aufwand ein positives Signal gesetzt. Allerdings muss hier einerseits bemerkt werden, dass es sich um die erste Reallohnerhöhung seit 1991 handelt, andererseits muss auch kritisiert werden, dass der Teuerungsausgleich eigentlich im Januar 2008 fällig gewesen wäre, dass der Bundesrat diesen jedoch erst ab Juli 2008 bezahlen wird. Unter dem [PAGE 277] Strich spart der Bundesrat damit 140 Millionen Franken und kann trotzdem eine gute Nachricht verbreiten. Hier muss jedoch auch kritisch angemerkt werden, dass die massive Erhöhung der Abzüge für die Pensionskasse Publica durch den Primatwechsel, der ebenfalls per Mitte Jahr in die Realität umgesetzt werden wird, diese Lohnerhöhung mehr als wegfressen wird.

Die GPK hat bereits im letzten Jahr auf die Wichtigkeit von guten Angeboten in der Weiterbildung hingewiesen. Wenn wir die Realität anschauen, stellen wir jedoch fest, dass die allgemeine Weiterbildung zusammengestrichen wurde und dass sich der Bund nur noch auf die Kaderausbildung konzentriert. Die Ausgaben für die Weiterbildung sind seit 2003 - und so auch im letzten Jahr - stetig zurückgegangen. Das ist eine höchst unbefriedigende Situation, und das darf so nicht weitergehen.

Gerade der Schlussbericht zur Verwaltungsreform verteilt Lorbeeren, vor allem der effizienten Verwaltung, im Klartext: den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung. Gleichzeitig kritisiert er die Führung durch den Gesamtbundesrat. Teilweise kritisiert er auch das Parlament, das viele überflüssige Berichte verlangt und so eben auch zur Überlastung der Verwaltung beiträgt.

Das Bundespersonal muss sich wieder auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren können. Genau aus diesem Grund sollte der Bundesrat auf das nächste Abbauprojekt verzichten: die Revision des erst seit sehr kurzer Zeit geltenden Bundespersonalgesetzes, die vor allem die Aufweichung des Kündigungsschutzes zum Ziel hat. Das Image des Bundes als Arbeitgeber lässt sich mit einer solchen neuen Reform nicht verbessern. Vor allem aber müsste eine solche Revision des Bundespersonalgesetzes gegen den geschlossenen Widerstand der Bundespersonalverbände durchgedrückt werden.

Der GPK-Bericht stellt richtigerweise fest, dass die Personalsituation in der Bundesverwaltung nach wie vor schwierig ist und dass Handlungsbedarf besteht. Es muss an den richtigen Orten angesetzt werden - bei der Führung, bei der Weiterbildung, beim Lohn -, und es darf keine weitere Verunsicherung des Bundespersonals geben. Dies wäre jedoch der Fall, wenn diese BPG-Revision durchgesetzt werden sollte.

In den letzten Jahren musste das Bundespersonal sehr viele Abstriche in Kauf nehmen; dementsprechend gross ist beim Bundespersonal eben auch die Resignation, wie die jüngsten Umfragen bei den Mitarbeitenden zeigen. Schwindende Motivation, Verunsicherung, Angst, Stress und Überbeanspruchung sind allgegenwärtig, und auch innerhalb des Kaders haben sich viele Mitarbeitende innerlich verabschiedet. Die Verantwortlichen für die Personalpolitik des Bundes haben noch nicht erkannt, dass sie auf dem Holzweg sind. Es braucht deshalb entweder einen Kurswechsel oder dringend neue Köpfe.