Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-17
Wortprotokoll
Die Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund im Bereich der Nationalstrassen hat keinen Einfluss auf die Art der Aufgabenerfüllung im nationalen Strassennetz. Der bauliche und betriebliche Unterhalt wird grundsätzlich in der erforderlichen Qualität [PAGE 312] vorgenommen. Was die Substanzerhaltung des Bauwerks angeht, müssen allerdings genügend finanzielle Mittel vorbehalten werden. Das hat aber mit der Kompetenzverschiebung nichts zu tun.