Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-17
Wortprotokoll
Heute existieren auf Bundesebene zwei Bewertungssysteme für leichte Personenwagen: die gesetzlich vorgeschriebene Energieetikette und die Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge. Diese Kriterien zur Beurteilung der Umweltbelastung von Personenwagen bilden die Grundlage für den Ausbau der bestehenden Energieetikette in eine neue Umweltetikette, welche die vorherige ablösen soll.
Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G; A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette Angaben zum Treibstoffverbrauch, zu den CO2-Emissionen sowie - bei Dieselfahrzeugen - zum Vorhandensein eines Partikelfilters. Die Energieetikette ermöglicht so beim Kauf eines Autos den bewussten Einbezug dieser Faktoren. Die Energieetikette ist rechtlich im Energiegesetz und in der Energieverordnung verankert.
Die Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge wurden im Jahr 2003 im Rahmen der bundesrätlichen "Strategie nachhaltige Entwicklung" eingeführt und enthalten eine Definition von sauberen, verbrauchsarmen und leisen Fahrzeugen. Die Kriterien geben mehr Informationen als die Energieetikette. Mit Umweltbelastungspunkten machen sie Angaben über CO2-Emissionen, aber auch über Luftschadstoffe wie zum Beispiel Feinstaub, Dieselruss, Stickoxide und, wie gesagt, über Lärm und Herstellung des Treibstoffes. Die Kriterien sind auch eine Massnahme des Aktionsplanes vom 16. Januar 2006 gegen Feinstaub.
Die Energieetikette und die genannten Kriterien sollen, wie gesagt, zu einer neuen Umweltetikette führen. Diese Arbeiten des Bafu, des BFE und des Astra haben vor Kurzem begonnen. In diese Arbeiten werden alle betroffenen Kreise, also auch Sie, einbezogen. Dies soll gewährleisten, dass kein kompliziertes und aufwendiges System, sondern eine konsensfähige und praxistaugliche Umweltetikette erarbeitet wird. Die künftige Etikette soll es mittelfristig ermöglichen, bei der Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern oder der Importsteuern des Bundes für das Bonussystem neben dem Treibstoffverbrauch auch weitere Umweltaspekte zu berücksichtigen. Diese Anreizsysteme sind Teil der vom Bundesrat am 20. Februar 2008 beschlossenen Klima- und Energiestrategie. Die Einführung der Umweltetikette ist für 2010 vorgesehen.