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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-07

Wortprotokoll

Zuerst zu Artikel 1: Betrachtet man die heutigen Leasingverträge - von Interesse ist vor allem das Leasing von Autos -, dann kann gesagt werden, dass die beiden Lösungen, jene der Mehrheit und jene der Minderheit, gleichwertig sind. In aller Regel trägt der Leasingnehmer nämlich die Gefahr, und der Leasinggeber kalkuliert die Leasingrate neu, falls der Leasingvertrag gekündigt wird. Beide Kriterien führen so zur gewollten Anwendbarkeit des Konsumkreditgesetzes auf Leasingverträge.

Nachdem die Gleichwertigkeit der beiden Lösungen gegeben ist, sieht der Bundesrat keinen Grund, im Differenzbereinigungsverfahren auf seiner ursprünglichen Formulierung zu beharren; daran ändert auch die Tatsache nichts, dass diese nun von der Kommissionsminderheit wieder aufgenommen wird. Ich weiss diese Unterstützung zu schätzen, aber ich möchte auch daran erinnern, dass die gleiche Kommissionsminderheit vor einem Jahr gegen die Fassung des Bundesrates war, mit der Begründung, dass damit die Frage der Unterstellung von Leasingverträgen unter das Konsumkreditgesetz nicht befriedigend beantwortet werde. Ganz offensichtlich haben wir alle in dieser Sache einen Lernprozess durchmachen müssen. Ich bitte Sie also, bei Artikel 1 dem Antrag der Kommissionsmehrheit, die sich dem Ständerat anschliessen will, zuzustimmen.

Zu Artikel 6a: Hier beantragt eine Minderheit der Kommission, Absatz 1 zu streichen. In der Sache ist es wohl so, dass auch bei einer Streichung von Absatz 1 die darin erwähnten Bestimmungen auf Leasingverträge Anwendung fänden. Nur müsste dies jeweils im Einzelfall ermittelt werden. Der Ständerat war der Meinung, dass das Gesetz durch die Aufzählung der anwendbaren Artikel benutzerfreundlicher werde; darüber kann man selbstverständlich unterschiedlicher Meinung sein. Was aber kaum überzeugt, ist die Aussicht darauf, eine solche Aufzählung nur für Kredit- und Kundenkartenverträge, nicht aber für Leasingverträge vorzusehen. Genau dies aber wäre die Folge, wenn Sie dem Antrag der Minderheit Goll bei Absatz 1 zustimmen und an Absatz 2 festhalten würden.

Ich bitte Sie deshalb, auch hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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