Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-17
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen. Die Meinung der Mehrheit ist identisch mit jener des Bundesrates, wie Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf soeben ausgeführt hat, was Sie aber der Fahne nicht entnehmen können.
Es geht um die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Fedpol und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bei der Frage, ob die Vorschrift bloss für Daten gelten soll, welche von der Bundeskriminalpolizei erhoben worden sind, oder auch für andere Daten. Um diese Meinungsdifferenz zu bereinigen, hatte sich der Bundesrat, im Sinne der Ausführungen auf den Seiten 5075f. der Botschaft, entschlossen, diese drei Wörter aufzunehmen, hat es dann aber aus irgendwelchen Gründen unterlassen, dies auch im Entwurf zu tun. Ihr Rat hat es dann in der ersten Runde aufgrund des Antrages der Kommission getan.
Drei Argumente sprechen gegen den Antrag der Minderheit:
1. Die Bundeskriminalpolizei kann den Daten, die auf Meldungen von Drittbehörden zurückgehen, in tatsächlicher Hinsicht, also punkto Sachverhalt, meistens nur schwer entnehmen, wie sie beschafft worden sind.
2. Es gibt rechtliche Gründe, die gegen die Ausdehnung der Mitteilungspflicht sprechen, wie sie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte vornehmen will. Die Mitteilungspflicht kann ja nur Sache des Bundes sein, soweit die Daten von der BKP beschafft worden sind; die Datenbeschaffung von kantonalen und ausländischen Polizeibehörden und die sich daraus ergebenden Mitteilungspflichten sind nicht Sache des Bundes.
3. Es geht um das vom Minderheitssprecher erwähnte Territorialprinzip. Das Territorialprinzip gilt natürlich auch bezüglich der anderen Staaten, der Drittstaaten. Mit Blick auf Informationen aus dem Ausland muss eine Ausdehnung der besonderen Mitteilungspflicht verworfen werden, weil das Fedpol ausländische Staaten unter Umständen zwar anfragt, ob diese Daten gelöscht werden können, dann aber vom Ausland keine Antwort erhält. Deshalb muss es Sache dieser Staaten bleiben, das vorzunehmen, und es muss Sache der schweizerischen Behörden bleiben, Daten zu löschen, die Bundesdelikte betreffen und die von der BKP beschafft worden sind. Darauf lässt auch die Systematik schliessen: Es geht in diesem Kapitel um Bundesdelikte, nicht um andere Delikte.
Mit diesen Begründungen bitten wir Sie, bei der Mehrheit zu bleiben.