Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-17

Wortprotokoll

Der Rechtshilfeverkehr mit den Vereinigten Staaten richtet sich nach dem schweizerisch-amerikanischen Staatsvertrag. Dieser stammt aus dem Jahr 1973 und heisst "Staatsvertrag über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen". Dieser Staatsvertrag enthält besondere Vorschriften über das organisierte Verbrechen; diese befinden sich in Kapitel II. Danach sind die Vertragsparteien verpflichtet, einander bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens gegenseitig Rechtshilfe zu leisten. Diese Rechtshilfepflicht gegenüber den USA, welche auch in Fiskalsachen Anwendung findet, gilt gemäss Artikel 7 des schweizerisch-amerikanischen Staatsvertrages nur in Bezug auf amerikanische Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren gegen Personen, die leitende Mitglieder des organisierten Verbrechens in den USA sind. Diese Vorschrift wurde seit 1973 bis heute noch nie angewendet.