Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-17
Wortprotokoll
Attraktive Luftverkehrsverbindungen in wichtige ausländische Handelszentren sind eine zentrale Voraussetzung für eine international ausgerichtete, wettbewerbsfähige schweizerische Volkswirtschaft. Deshalb setzen wir uns beim Abschluss von Luftverkehrsabkommen für möglichst liberale Regelungen ein, wobei die Interessen der Fluggesellschaften und der Flughäfen berücksichtigt werden. Das im Jahre 2006 geänderte Luftverkehrsabkommen mit Katar gehört zu diesen liberal ausgestalteten Abkommen. Der Markt wurde nicht unbedacht geöffnet, und zwar genau aus der Sorge heraus, die Herr Hurter zum Ausdruck bringt, indem er seine Frage stellt. Qatar Airways wurde die fünfte Freiheit im Verkehr nach den USA nur über den Flughafen Genf gewährt, hingegen nicht über den Flughafen Zürich. Im Gegenzug erhielt die Schweiz einen reellen Gegenwert, es wurde nämlich die Nationalitätenklausel aufgehoben, womit nun auch unsere ausländisch beherrschte schweizerische Fluggesellschaft frei nach Katar fliegen kann. Der Bundesrat sieht sich deshalb derzeit nicht veranlasst, eine Änderung des Luftverkehrsabkommens mit Katar vorzunehmen.