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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-17

Wortprotokoll

Bei diesem Antrag geht es um eine Folge der Volksabstimmung über die Unternehmenssteuerreform II. Nachdem diese Revision beschlossen worden ist, hat sie unter anderem die Folge, dass in Zukunft die Leute, die eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital einer Kapitalgesellschaft haben, begünstigt werden; dies nicht nur steuerlich, sondern auch mit der Folge, dass sie mit der Verlagerung auf die Ausschüttungen auch entsprechend AHV-Beiträge sparen werden.

Diese Revision wird zu Ausfällen bei der AHV führen, nach den Berechnungen des Bundesrates in der Grössenordnung von 100 bis 130 Millionen Franken. Nach den Berechnungen, die wir vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund angestellt haben, wird die Grössenordnung ungefähr 300 bis 400 Millionen Franken pro Jahr betragen; dies durch die steuerliche Begünstigung der Ausschüttungen über die Kapitalgesellschaften mit den entsprechenden Beteiligungen. Diese Ausfälle können ganz einfach korrigiert werden, nämlich dadurch, dass diese Ausschüttungen in Zukunft genau in dem Umfang, wie sie beschlossen wurden, nun auch AHV-pflichtig werden; dies natürlich mit der Folge, dass das nachher auch die Rentenberechnung in positiver Weise beeinflusst. Falls diese Leute nicht ohnehin schon die Maximalrente beziehen, können sie das nachher anrechnen lassen. Wesentlich ist aber, dass die AHV die Einnahmen nicht verliert. Es ist ein nützlicher Beitrag zur Vermeidung von Ausfällen, die sonst, bedingt durch die Steuergesetzrevision, eintreten würden.

Ich ersuche Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.