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Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-17

Wortprotokoll

Es gibt in der Schweiz verschiedene gravierende Ungleichheiten. Eine der besonders stossenden Ungleichheiten in der Schweiz ist die Ungleichheit vor dem Tod, die Ungleichheit der Lebenserwartung. Jene, die schlechtbezahlte Arbeit leisten, werden zusätzlich mit einer tieferen Lebenserwartung gestraft. Männer aus der Einkommensklasse des untersten Viertels haben eine um zehn Jahre tiefere Lebenserwartung als Leute aus dem obersten Viertel. Diese einkommensmässig Bessergestellten haben eine um zehn Jahre höhere Lebenserwartung, nämlich im Durchschnitt 82 Jahre gegenüber 72 Jahren bei Männern mit niedrigem Einkommen. Das heisst, wer ein niedriges Einkommen hat, bezieht zehn Jahre weniger lang Rente als Leute, die ein hohes Einkommen haben. Das ist eine massive Ungleichheit. Diejenigen mit niedrigen Einkommen finanzieren die Rente derjenigen mit höheren Einkommen, die länger Rente beziehen.

Es geht weiter so: Wer gutbezahlte Arbeit leistet, der kann sich, wie alle Statistiken zeigen, eine Frühpensionierung leisten - im Gegensatz zu jenen mit tiefen Einkommen. Diese Ungleichheit bei der frühzeitigen Pensionierung treibt die Ungerechtigkeit gewissermassen auf die Spitze. Sie wird auch nicht dadurch korrigiert, dass bei den tiefen Einkommen die Invaliditätsquote höher ist. Das ist keine adäquate Form des Rechts auf vorzeitige Pensionierung.

Es ist jetzt Zeit, diese fundamentale Ungerechtigkeit in unserem Land bezüglich der Lebenserwartung, diese Ungleichheit vor dem Tod zu korrigieren. Dafür braucht es ein soziales flexibles Rentenalter. Versprochen wird dieses soziale flexible Rentenalter seit Langem, seit über zehn Jahren, schon seit den Zeiten von Bundesrat Cotti. Hier in diesem Saal ist die Einführung des sozialen flexiblen Rentenalters im Rahmen der 11. AHV-Revision versprochen worden. Wir wissen, dass dieses Versprechen immer wieder gebrochen worden ist, obwohl es einem dringenden sozialen Bedürfnis entspricht.

Im Jahr 2000 ist über eine Volksinitiative der Grünen abgestimmt worden, die ein Ruhestandsmodell vorschlug, dessen Umsetzung doppelt so teuer gewesen wäre wie die der Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, die Ihnen jetzt vorliegt. Die Volksinitiative der Grünen Partei hat damals im Land 46 Prozent Jastimmen erzielt, und das, obschon sie der Bundesrat mit dem Versprechen auf eine sogenannt vernünftige Umsetzung des unbestrittenen Anliegens, auf eine vorzeitige Pensionierung im Rahmen der 11. AHV-Revision, die damals aufgegleist war, bekämpft hat. Dieses Versprechen ist in der Folge, mit der Erstauflage der 11. AHV-Revision, schändlich gebrochen worden. Sie können sich erinnern - obschon das politische Gedächtnis oft kurz ist -, dass diese Revision am 16. Mai 2004, nach einem "Rekord-Referendum" der Gewerkschaften, mit fast 70 Prozent Neinstimmen verworfen worden ist, obschon sie von den bürgerlichen Parteien hier im Saal geschlossen getragen wurde. Das war eine Kanterniederlage des Bundesrates, eine Kanterniederlage der bürgerlichen Parteien, die nun - und das macht es noch schlimmer - mit der Vorlage, wie sie die Kommissionsmehrheit jetzt vorschlägt, denselben Fehler wiederholen wollen. Es ist noch schlimmer als damals; die Kommissionsmehrheit will also nichts lernen aus dem, was 2004 entschieden worden ist. Sie verstösst nicht nur gegen den Volkswillen, sondern sie will gewissermassen mit dem Kopf durch die Wand. Der Wille zum Sozialabbau ist so gross, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters, verbunden mit einer Verschlechterung des Mischindex, [PAGE 328] durchgezogen werden soll, ohne dass ein soziales flexibles Rentenalter eingeführt werden soll. Eine solche Vorlage wird wieder Schiffbruch erleiden, sie ist absolut chancenlos und unhaltbar.

Die Gründe für ein soziales flexibles Rentenalter sind zwingend. Wie bereits gesagt, ist dieses soziale flexible Rentenalter heute ein Privileg von Leuten mit hohen Einkommen und einer Minderheit gut ausgebauter Pensionskassen. Aber alle in diesem Land haben das Recht, diese Möglichkeit zu erhalten - auch jene mit unteren und mittleren Einkommen. Wer zwischen 62 und 65 Jahren bei guter Gesundheit ist, wer am Arbeitsplatz anständig behandelt wird, wer anständig verdient, soll weiterarbeiten können. Er wird im Normalfall auch weiterarbeiten, denn mit der Arbeit verdient man ja weit mehr als mit der Rente. Wer aber umgekehrt in diesem Alter zwischen 62 und 65 Jahren gesundheitliche Probleme hat, wer findet, es reiche jetzt, wer den Stress nicht mehr erträgt, der soll sich in diesem Alter entscheiden können, ganz oder teilweise aufzuhören. Das ist das Konzept, das Modell der Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes; es ist das sozialste Modell, um dieses Anliegen umzusetzen. Nur die besseren Anträge aus der Kommission versetzen uns in die Lage, wenigstens einen Schritt in diese Richtung zu machen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ... (Zwischenruf des Präsidenten: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Für die sozialdemokratische Fraktion sprechen zwei Redner.) Ich bin der einzige Redner der sozialdemokratischen Fraktion. (Unruhe) Wenn mir gesagt wird, die Fraktionen würden 10 Minuten Redezeit haben, dann haben sie 10 Minuten Redezeit.

Egal: Ich möchte Ihnen noch eine wesentliche Überlegung vortragen. Die besseren Modelle der Kommissionsminderheiten bis und mit dem Antrag der Minderheit Meyer Thérèse haben immerhin den Vorzug, dass sie einen Schritt in die richtige Richtung machen und deshalb unterstützt werden können. Das gilt für die anderen Modelle nicht, weil sie am Schluss reinen Sozialabbau betreiben würden. Sie haben aber gegenüber dem Modell der Volksinitiative trotzdem den Nachteil, dass sie auf die unteren Einkommen ausgerichtet sind. Das Bedürfnis nach einem flexiblen Rentenalter ist aber nicht nur ein Bedürfnis von Menschen mit tiefen Einkommen, sondern auch ein Bedürfnis von solchen mit mittleren Einkommen. Sowohl für die tiefen wie auch für die mittleren Einkommen ist die AHV die Voraussetzung für die Umsetzung dieses Anliegens; ohne AHV geht das nicht.

Was man auch sagen muss - das ist sehr wesentlich -: Das Bedürfnis nach der Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ist heute weitherum anerkannt. Die Banken werben dafür, dass diese Möglichkeit realisiert werden kann, und auch das Versicherungszentrum schaltet permanent Inserate für die Umsetzung dieses Anliegens; aber das sind eben private Versicherungslösungen. Private Versicherungslösungen kommen x-mal teurer als die Realisierung dieses Anliegens in der AHV. Es gibt keine günstigere Umsetzung dieses Anliegens als über die AHV. Die Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes benötigt Mittel von netto rund 3 Lohnpromillen, zwischen 700 und 800 Millionen Franken. Das ist ausserordentlich günstig für die Umsetzung und Finanzierung dieses sozialen Anliegens, dieses sozialen Bedürfnisses. Deshalb ist es nötig, hier bei der AHV anzufangen; ohne AHV ist die Realisierung dieses Anliegens für untere und mittlere Einkommen nicht möglich.

Es ist nun an der Zeit, die AHV als wichtigstes Sozialwerk den heutigen sozialen Bedürfnissen anzupassen; das aber nicht in der Form des Sozialabbaus, wie er von Herrn Pelli im Namen der Freisinnigen angepriesen wird, im Stile von Sozialabbau. Wer steht denn hier für die Zukunft der AHV: Herr Couchepin und Herr Triponez, begleitet und flankiert durch Herrn Bortoluzzi? Das kann nicht die Zukunft der AHV sein. Wir brauchen wieder eine Orientierung an den Bedürfnissen der Mehrheit der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen.

Ich bitte Sie deshalb, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen, mindestens aber einem der Modelle aus der Kommission, welche ein soziales, flexibles Rentenalter effektiv ermöglichen, zuzustimmen.