Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2008-03-17
Wortprotokoll
Wenn wir den neuesten Abschluss der AHV anschauen, sehen wir eines: Die AHV ist gesund. Trotzdem versuchen bestimmte politische Kreise, dieses wichtigste Sozialwerk unseres Landes fast systematisch krankzureden. Die Absicht ist klar: Es geht um die Suche nach Begründungen für einen Leistungsabbau, doch es fehlt die argumentative Grundlage. Damit will ich nicht alle demografischen Entwicklungen ignoriert wissen. Doch die damit verbundenen Fragen sind meines Erachtens beantwortbar - Schwarzmalen ist nicht nur nicht nötig, Schwarzmalen ist falsch.
Die AHV ist sicher. Probleme hatte sie am ehesten in den Neunzigerjahren, als sie unter der Wirtschaftskrise litt, namentlich unter der schlechten Beschäftigungslage, der hohen Arbeitslosigkeit und den stagnierenden bis sinkenden Löhnen. Damals sank der Bestand des Fonds unter die vorgeschriebene Höhe von 100 Prozent einer Jahresausgabe. Seit 1999 fliesst der AHV der Ertrag von 0,83 Mehrwertsteuerprozenten zu, was sie finanziell stabilisiert, wie die Zahlen belegen. Ausser im Jahr 2002 sind die Jahresergebnisse seit dem Jahr 2000 durchs Band positiv, das Kapitalkonto ist wieder auf über 100 Prozent einer Jahresausgabe angestiegen.
Ein vertiefter Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Prognosen und die reale Entwicklung in den letzten zehn Jahren weit auseinanderliefen. Per Ende 2007 beträgt der AHV-Fondsbestand rund 34 Milliarden Franken; das sind über 20 Milliarden Franken mehr, als der Bundesrat in der Botschaft zur abgelehnten 11. AHV-Revision angegeben hat. Auch die Voraussagen in der neu aufgelegten 11. AHV-Revision liegen kräftig daneben. Das Ergebnis von 2007 liegt bei plus 1,5 Milliarden Franken; vorausgesagt war ein Überschuss von nur 0,2 Milliarden Franken. Im Vorjahr lag die Differenz sogar bei 2,5 Milliarden Franken, die Vorgabe betrug ebenfalls nur 0,2 Milliarden Franken.
Das bestätigt: Die AHV steht finanziell solide da, Zuversicht ist hinsichtlich ihrer langfristigen Sicherheit berechtigt. Ja, es darf mit gutem Gewissen auch darüber diskutiert werden, wie sich die Leistungen verbessern lassen, statt dass an deren Abbau gearbeitet wird. Die frauenfeindliche Erhöhung des Rentenalters - ohne Kompensation mit einer Flexibilisierung, die sich alle Einkommensklassen leisten können - erachten wir nicht nur als nicht nötig, sondern auch als deplatziert. Die 11. AHV-Revision kann in dieser Form nicht gutgeheissen werden.
Ich bin einverstanden, dass die Berechnungen und Prognosen für die AHV mit einer gewissen Vorsicht zu machen sind, denn die AHV muss sicher bleiben. Was sich aber in den vergangenen zehn Jahren abgespielt hat, sprengt den Rahmen. Oder lässt sich eine Differenz von 20 Milliarden Franken alleine mit Vorsicht begründen? Wenn die Wirtschaft nicht einbricht und sich im Rahmen der letzten fünfzehn Jahre mit ihren Hochs und Tiefs entwickelt, setzt sich dieser Widerspruch wohl fort.
Der Umstand der auseinandergehenden Zahlenreihen von Prognose und AHV-Rechnung hat den Nationalrat veranlasst, ein Postulat für einen Zusatzbericht mit den aktuellen Finanzhaushalten der AHV und eine Überprüfung der Berechnungsgrundlagen anzunehmen. Leider liegt der Bericht noch nicht vor. Das macht eine seriöse Politik schwierig. Wir erwarten, dass dem Bericht ein realistisches mittleres Szenario - ein realistischeres als bisher - zugrunde gelegt wird. Wir dürfen in guten Treuen davon ausgehen, dass der Standort Schweiz auch in Zukunft produktiv und wettbewerbsfähig sein und attraktive Arbeitsplätze zu bieten haben wird. Zwar wird sich die Zahl der Arbeitenden pro Rentnerin oder Rentner weiter verringern, doch wird die Entwicklung der Arbeitsproduktivität und mit ihr der Löhne vermutlich vieles davon wettmachen, vermutlich mehr als bisher angenommen. Die Berechnungsgrundlagen des Bundesamtes für Statistik sind pessimistischer. Es könnte sein, dass diese Faktoren unterschätzt wurden und immer noch unterschätzt werden.
Was bedeutet das für die vorliegende AHV-Initiative? Wir halten, gestützt auf die Entwicklung der AHV-Finanzen der letzten zehn Jahre, dafür, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten finanzierbar sind. Etwa die Hälfte würde ja allein schon die Erhöhung des AHV-Alters für Frauen von 64 auf 65 Jahre bringen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.