Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-03-17
Wortprotokoll
Zur ersten Frage: Gemäss ersten Analysen ist festzuhalten, dass die aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten nicht von Hedge-Fonds ausgelöst worden sind. Auch haben Hedge-Fonds die Turbulenzen nicht mehr als andere Marktteilnehmer negativ beeinflusst; im Gegenteil, die Hedge-Fonds sind mittlerweile, genauso wie andere Marktteilnehmer auch, aufgrund von Investitionen und strukturierten Produkten in Mitleidenschaft gezogen worden. Vor diesem Hintergrund ist die Schlussfolgerung im Bericht der Eidgenössischen Bankenkommission sicher zutreffend, und es ist ihr beizupflichten, dass die indirekte Überwachung von Hedge-Fonds über ihre Schnittstellen zu den Banken - das wäre dann die sogenannte Prime Brokerage - zweckmässig und ausreichend ist. In ihrer Rolle als aktive Investoren auf den Effektenmärkten unterliegen die [PAGE 309] Hedge-Fonds denselben Regeln des Offenlegungs- und Übernahmerechts wie alle anderen Investoren auch. Diese kürzlich verschärften Regeln werden von der Eidgenössischen Bankenkommission und auch gegenüber den Hedge-Fonds durchgesetzt, wie übrigens das jüngste Beispiel Laxey es jetzt beweist. Es besteht daher kein Bedarf, Hedge-Fonds anders zu behandeln als andere Investoren.
Zur zweiten Frage: Die Eidgenössische Bankenkommission hat im Verlauf der Finanzmarktturbulenzen bisher ihren durch die Aufsichtsgesetze gegebenen Auftrag erfüllt. Dieser Auftrag besteht ja primär im Schutz der Einleger und in der Stabilität des Finanzsystems. Dies war bis jetzt zu jeder Zeit gewährleistet. Der Schutz der Aktionäre vor Verlusten hingegen entspricht nicht dem gesetzlichen Auftrag der Eidgenössischen Bankenkommission und wird auch nicht dem Auftrag der künftigen Finanzmarktaufsicht (Finma) entsprechen, die am 1. Januar 2009 ihre Tätigkeit aufnimmt.
Die Aufsichtsgesetzgebung wird daher durch die Fusion zur Finma nicht tangiert. Deshalb wird sich die zukünftige Behörde auch nicht grundsätzlich anders verhalten als die Eidgenössische Bankenkommission heute. Auf internationaler Ebene sind, gestützt auf erste Analysen, Bestrebungen im Gang, die präventiv ausgerichtete Regulierung betreffend Eigenmittelanforderungen vor allem für komplexe Finanzprodukte, die Liquidität und die Markttransparenz zu verfeinern. Dadurch können in einer solchen Situation Finanzmarktturbulenzen zwar nicht ausgeschlossen werden, aber immerhin sollten ihre Eintretenswahrscheinlichkeit und ihre Auswirkungen doch wesentlich vermindert werden können.
Zur dritten Frage: Die Eidgenössische Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Kontrollstelle Geldwäscherei verfügen alle bereits heute über qualifiziertes Personal, welches, mit einer allerdings straffen personellen Ausstattung, gerade in der Grossbankenüberwachung gute Arbeit leistet. Es ist aber zentral, qualifiziertes Personal zu erhalten und womöglich zusätzliches zu gewinnen. Da die künftigen Finma-Mitarbeitenden hoheitliche Aufgaben wahrnehmen müssen, haben die eidgenössischen Räte im Finmag einem privatrechtlichen ein öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis vorgezogen. Das schafft natürlich in Bezug auf die Lohnpolitik eine gewisse Limite. Um das Ziel einer bedarfsgerechten Personalerhaltung und Personalgewinnung in Konkurrenz zur Privatwirtschaft dennoch zu erreichen, wird der Ausgestaltung des Personalstatutes der Finma - es steht noch nicht - entsprechend grosse Beachtung geschenkt.