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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18

Wortprotokoll

In diesem ganzen Komplex ist etwas untergegangen, das ich nun noch ergänzend erwähne: Vorgesehen ist mit der Erhöhung des Rentenalters der Frau auch eine Fortsetzung der Massnahme, die bereits in der 10. AHV-Revision eingeführt wurde, nämlich die Erhöhung des Rentenalters der Frau mit einem abgefederten Vorbezug zu versehen. Was heisst das? Die ersten fünf Jahrgänge, die von der Erhöhung auf 65 Jahre betroffen sind, haben die Möglichkeit, mit einem halben Kürzungssatz von 3,4 Prozent ein Jahr ihrer Rente vorzubeziehen. Das ist ebenfalls Teil dieser Erhöhung des Rentenalters und ist vorher von niemandem erwähnt worden. Darum ergänze ich das hier.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, der Erhöhung des Frauenrentenalters zuzustimmen.