Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-18
Wortprotokoll
Bei diesem Antrag geht es um die Aufnahme eines zusätzlichen Absatzes in Artikel 89bis des Zivilgesetzbuches, und zwar betrifft dieser Absatz ein Problem, das durch die plötzliche Praxisänderung der Ausgleichskassen im Zusammenhang mit den Wohlfahrtsfonds entstanden ist. Wohlfahrtsfonds sind bekanntlich Stiftungen, die dem Stiftungsrecht und den speziellen Bestimmungen des BVG unterliegen. Sie werden von den Arbeitgebern, das heisst von den Stifterfirmen, mit zweckgebundenen Mitteln alimentiert. Solche Wohlfahrtsfonds erbringen beispielsweise entsprechend ihrem Stiftungszweck oder ihren Reglementen im Rahmen von Restrukturierungen oder Frühpensionierungen Leistungen an ihre Destinatäre, das heisst an die Arbeitnehmer von Stifterfirmen. Das sind keine Geschenke, sondern das sind Leistungen, die mit Personalmassnahmen verbunden sind und in der Regel den schwächsten Versicherten dienen.
In Abänderung der früheren Praxis unterstellen die Ausgleichskassen neu solche Leistungen aus Wohlfahrtsfonds der AHV-Beitragspflicht und erheben darauf 10 Prozent AHV-Beiträge. Dabei werden diese Beiträge nicht von den Wohlfahrtsfonds erhoben, also von den Stiftungen selbst, die ja die Leistungen ausrichten, sondern diese Beiträge werden von den Stifterfirmen kassiert. Es erfolgt also ein Rückgriff auf die Stifterfirmen, welche dieses Geld möglicherweise schon vor längerer Zeit in einer finanziell guten Phase an die Wohlfahrtsfonds bezahlt haben. Gerade bei Leistungen im Zusammenhang mit Personalmassnahmen zur Abfederung von Härten bei Restrukturierungen trifft dann diese Beitragspflicht die Stifterfirma oft in einem äusserst ungünstigen Moment und kann gar zum Konkurs derselben führen. Bei einer solchen Praxis verlieren die Arbeitgeber jegliches Interesse an den Wohlfahrtsfonds. Dies ist letztlich zum Nachteil der Arbeitnehmer. Darum sollten die Räte diese Problematik anschauen.
Da dieser Antrag in der Kommission des Nationalrates nicht gestellt wurde und bisher kein Thema war, bitte ich Sie, dem Antrag heute zuzustimmen, damit der Ständerat als Zweitrat diese Frage studieren kann. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.