Lexipedia

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2008-03-19

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, bei den Schlussbestimmungen dem Ständerat zu folgen und damit den spätesten Zeitpunkt für das Vorlegen einer Botschaft für eine nächste IV-Revision also auf den 31. Dezember 2012 festzulegen und nicht, wie es die Mehrheit beantragt, auf den 31. Dezember 2010.

Die Mehrheit sieht mit ihrem Antrag eine völlig unrealistische Frist vor. Schon von den Verfahrensabläufen her, die vorschreiben, wie eine Botschaft entsteht, ist die Frist bis Ende 2010 nicht einzuhalten: Allein die Vernehmlassung und die Konsultationen nehmen fast ein Jahr in Anspruch. Ausserdem, und das ist wichtig, müssen für eine 6. Revision der Invalidenversicherung unbedingt die Erfahrungen und das Zahlenmaterial der 4. und der 5. Revision ausgewertet werden. Ich erinnere Sie daran, dass die 4. Revision erst seit 2004, die 5. Revision sogar erst seit Anfang 2008 in Kraft ist. Die Auswertung der Erfahrungen und der Zahlen ist wichtig, um die nächsten Massnahmen qualitativer Art festlegen zu können. Daher ist Absatz 2 des Mehrheitsantrages unbedingt zu streichen. Es geht nicht an, noch vor der seriösen Auswertung erst kürzlich erfolgter Revisionen eine ausgabenseitige Sanierung - sprich: leistungsseitige Kürzungen - als Auftrag in eine Finanzierungsvorlage zu schreiben. Herr Wehrli - und mit ihm die SVP und die FDP - soll dazu doch eine Motion einreichen; das ist das richtige Vorgehen.

Abschliessend ist grundsätzlich festzuhalten, dass es unüblich und gesetzestechnisch nicht richtig ist, überhaupt eine Einzelmassnahme wie einen bestimmten Zeitpunkt für das Vorlegen einer nächsten Botschaft in ein Gesetz zu schreiben. Der Antrag Goll auf Streichung der gesamten Schlussbestimmungen wäre daher konsequent. Folgen Sie wenigstens dem Ständerat, und setzen Sie das Ende der Frist auf den 31. Dezember 2012 fest.