Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-12-11
Wortprotokoll
Die SBB nehmen die Anliegen der im Rollstuhl reisenden Fahrgäste sehr ernst und haben in den letzten Jahren - in Absprache mit den Behindertenorganisationen - grosse Investitionen in Publikumsanlagen und Reisezugwagen getätigt.
Für Reisende im Rollstuhl ist die Benützung des öffentlichen Verkehrs zwischen 123 Stützpunktbahnhöfen uneingeschränkt möglich. Der Ein-, Aus- und Umlad von schweren Rollstühlen erfordert jedoch eine besondere Organisation. Aus diesem Grund haben die SBB im Mai 2000 in Brig ein spezielles Call-Center mit einer Gratisnummer geschaffen, das sämtliche Transportwünsche von Reisenden im Rollstuhl von 6 Uhr bis 22 Uhr entgegennimmt und an die richtigen Bahnhöfe weiterleitet. Die Anmeldefrist beträgt für die meisten Bahnhöfe eine Stunde. Nur bei kleineren, genau definierten Bahnhöfen ist eine zweistündige Frist erforderlich, damit das für diese Aufgabe speziell geschulte Personal hergeholt werden kann. Die Fahrgäste mit Rollstuhl müssen sich aber nicht eine oder zwei Stunden gedulden, sondern sie können sich lediglich zehn Minuten vor Abfahrt des Zuges beim Bahnhof einfinden.
Der Bundesrat erwartet von den SBB, dass sie ihre Dienstleistungen zugunsten von behinderten Menschen uneingeschränkt aufrechterhalten.