Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-19
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Wir werden der Schaffung der Spezialfinanzierung Luftverkehr zustimmen.
Es ist nun an der Zeit, dass der Bund den Luftverkehr als wichtigen Verkehrsträger neben der Schiene und der Strasse anerkennt. Mit der zunehmenden Globalisierung wird die Erreichbarkeit eines Standortes zu einem immer relevanteren Faktor für dessen wirtschaftliche Entwicklung. Die Gesamtwertschöpfung der Luftfahrt in der Schweiz liegt heute bei rund 22 Milliarden Franken, und das mit 155 000 Beschäftigten. Das Mauerblümchendasein der Luftfahrt hat also schon längst ein Ende gefunden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Zivilluftfahrt wurde ja bereits im luftfahrtpolitischen Bericht anerkannt. Zusätzlich hat sich der Bundesrat in der Antwort auf das Postulat Joder 05.3851 dafür ausgesprochen, die Frage zu prüfen, inwieweit die Beträge aus der Kerosinbesteuerung für Umweltschutz-, Security- und Safetymassnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden können.
Nun geht es also darum, diese Erkenntnisse umzusetzen. Die Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung ist ein erster Schritt dazu. Aus wirtschaftlicher Sicht muss diese Vorlage unterstützt werden, da damit ein Teil der von der Luftfahrt generierten Erträge wieder zweckgerichtet dem Luftverkehr zufliesst, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Schweiz verbessert wird und die Gleichbehandlung des Luftverkehrs angestrebt wird. Mit dieser Vorlage wird also lediglich der Verwendungszweck der Verbrauchssteuer geändert.
Den Minderheitsantrag II (Fehr Jacqueline) wird die SVP-Fraktion ablehnen. Ich verzichte hier auf eine weitere Begründung; diese hat der Kommissionssprecher bereits erwähnt. Dieser Antrag ist einfach viel zu restriktiv.
Zusammengefasst: Da die konkrete Verwendung der finanziellen Mittel später im Einzelnen geregelt wird, geht es heute nur um die allgemeine Stossrichtung und um die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Mit der Zustimmung zur Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung machen wir im Prinzip das Gleiche, was seit Jahren im Strassenverkehr erfolgreich praktiziert wird: Wir führen einen Teil der Kerosinsteuererträge wieder der Luftfahrt zu und leisten damit einen Beitrag zur Stärkung des schweizerischen Luftverkehrs und damit letztlich des Wirtschaftsstandortes Schweiz.