Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-19
Wortprotokoll
Weil wir das letzte Mal schon auf die Vorlage eingetreten sind, nehme ich auf die grundsätzliche Kritik von Frau Lachenmeier nicht mehr Bezug.
Was die Detailabstimmungen betrifft, zu denen Sie jetzt dann schreiten werden, möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Es geht um eine Verfassungsänderung, und eine Verfassungsänderung sollte auf eine lange Zeit ausgerichtet sein. Von daher wählen Sie doch bitte einfach diejenige Fassung, die am weitesten gefasst ist, weil es für die Konkretisierung ohnehin noch ein Gesetz braucht. Sie werden also ohnehin noch zum Zuge kommen, wenn es dann um die Details - um Sicherheitsmassnahmen oder auch anderes - geht. Von daher ist die Vorlage des Bundesrates immer noch die verfassungskonformste. Sie wurde jetzt allerdings von [PAGE 439] niemandem aufgenommen, und ich beharre natürlich nicht auf einer Abstimmung. Aber im Ständerat werde ich die Bundesratsfassung doch wieder zur Diskussion bringen, nur dass das gesagt ist.
Über die vielen Minderheitsanträge und den Mehrheitsantrag, die Sie hier vorliegen haben, muss ich sagen, dass die Mehrheitsfassung am nächsten bei der bundesrätlichen Fassung ist. Sie ist wenigstens noch die offenste Variante. Also wenn schon, bitte ich Sie, sich an die Fassung der Mehrheit zu halten.