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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-06-12

Wortprotokoll

Herr Büttiker hat es gesagt: Die Hauptarbeit, die hier gemacht werden muss - wir anerkennen durchaus, dass hier Handlungsbedarf besteht -, betrifft Vollzugsempfehlungen, also gewissermassen die Kompostpraxis, während das Kompostrecht als eine eigene, in unserem Rechtsstaat sicher wichtige juristische Domäne nicht unbedingt geändert werden muss. Daher ist es richtig, dass das Anliegen eigentlich nicht unbedingt motionsfähig wäre. Aber das materielle Anliegen betrifft eine der [PAGE 524] Grundlagen unserer Nachhaltigkeitspolitik, nämlich das Kompostwesen als solches. Deswegen hat der Bundesrat hier ein juristisches Auge zugedrückt und sich im Interesse der Sache grosszügig gezeigt.

Er empfiehlt die Motion somit zur Annahme.

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