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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates reichte am 15. November 2004 die Motion 04.3664, "Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung", ein. Es war dies zu einem Zeitpunkt, als wir uns mit den Gesetzgebungsarbeiten aufgrund der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans 02.436 beschäftigten. Diese Motion beauftragte den Bundesrat, im Bereich des Vollzuges und der Gesetzgebung Massnahmen vorzuschlagen, mit denen die Koordination von Umweltschutzgesetzgebung und Raumplanungsgesetzgebung gewährleistet bzw. besser gewährleistet wird. Zudem forderte die Motion die Entlastung der projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung, indem mit den raumplanerischen Entscheiden stufengerecht die wesentlichen Voraussetzungen für die umweltgerechte und rasche Realisierung von Bauvorhaben geschaffen werden. Die Motion 04.3664 wurde sowohl von unserem Rat als auch vom Nationalrat angenommen.

Bei der vorliegenden Motion 08.3004 handelt es sich um eine Motion, welche von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates initiiert worden ist. Sie fordert den Bundesrat auf, die erwähnte Motion 04.3664 rasch zu behandeln. Der Nationalrat hat diese Motion am 13. März dieses Jahres nach Beratung und Beschlussfassung über die Volksinitiative betreffend das Verbandsbeschwerderecht ohne Gegenstimme angenommen. [PAGE 523]

Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, die Motion ebenfalls anzunehmen. Sie wissen, dass wir im Rahmen der Behandlung und der Beschlussfassung über die Volksinitiative betreffend das Verbandsbeschwerderecht die Standesinitiative Aargau 04.310 zu diesem Thema zurückbehalten haben, weil auch nach den Gesetzgebungsarbeiten aufgrund der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans im Bereich des Verbandsbeschwerderechtes noch ein gewisser Handlungsbedarf ausgemacht worden ist.

Es gibt, wenn Sie so wollen, verschiedene Baustellen in diesem Zusammenhang. Eine hiervon, wenn nicht gerade die wichtigste, ist die bessere Koordination von Umweltschutzgesetzgebung und Raumplanungsrecht. Es mag etwas seltsam sein, Herr Bundesrat, dass der Bundesrat mittels einer Motion angehalten wird, eine Motion, die anzunehmen sich der Bundesrat bereit erklärt hatte, vordringlich zu behandeln. Weil die Stossrichtung aber stimmt und weil wir falsche Signale aussenden würden, wenn wir dieser Motion nicht auch zustimmen würden, beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen - in Übereinstimmung mit dem Nationalrat -, diese Motion ebenfalls anzunehmen.

Sie wissen, dass die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates eine Subkommission eingesetzt hat, die diesen gesetzgeberischen Handlungsbedarf noch ausloten und entsprechende Vorschläge unterbreiten soll. Die Subkommission ist an der Arbeit. Wir werden an der nächsten Sitzung unserer Kommission für Rechtsfragen dieser Kommission einen ersten Zwischenbericht abliefern.