Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2008-09-15
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15
Wortprotokoll
An der Sitzung vom 22. Februar 2008 hat die Kommission die von der SVP-Fraktion am 18. Dezember 2006 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, das Bürgerrechtsgesetz sei so zu ändern, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Doppelbürgerrechts wieder aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden können, wenn sie erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und die Rechtsordnung verstossen.
Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative ab, weil sie den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Nach einer Einbürgerung unterscheidet das Recht nicht zwischen frisch eingebürgerten und anderen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Es sollen nicht zwei Klassen von Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern geschaffen werden, indem Personen, die das Schweizer Bürgerrecht als zweite Staatsbürgerschaft erwerben, dieses lediglich als ein Bürgerrecht auf Probe erwerben, das wieder aberkannt werden kann.
Das in der Begründung der Initiative angeführte Argument, dass vor Kurzem eingebürgerte Neuschweizer überdurchschnittlich häufig Straftaten begehen würden, ist nicht stichhaltig, es ist nicht erwiesen. Entsprechende statistische Grundlagen werden nicht erhoben. Ebenso unbewiesen ist die Aussage, dass sich straffällige Personen in der Schweiz einbürgern lassen würden, um einer drohenden Ausweisung zu entgehen. Die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts setzt voraus, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin die schweizerische Rechtsordnung respektiert und die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. Entscheidend ist deshalb, dass die persönliche Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers im Einbürgerungsverfahren durch die zuständigen Behörden jeweils genau abgeklärt wird; das ist die Aufgabe der zuständigen Einbürgerungsbehörden.
Die Argumente der Kommissionsminderheit, welche die Initiative unterstützt hat, haben Sie von Frau Hutter gehört. Ich muss daher nicht näher darauf eingehen. [PAGE 1065]
Die Kommissionsmehrheit kann dieser Argumentation nicht folgen und beantragt Ihnen - bei einem Stimmenverhältnis von 15 zu 8 -, der Initiative keine Folge zu geben.