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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2008-09-15

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15

Wortprotokoll

Der Regelungsbereich Forschung am Menschen ist in einem äusserst delikaten Spannungsfeld angesiedelt. Auf der einen Seite steht die Forschungsfreiheit, auf der anderen Seite dieses Spannungsfelds steht der Schutz der Würde und der Persönlichkeit. Es geht um den Schutz des Menschseins in seiner Vielschichtigkeit. Diese ist wertvoll, sie müssen wir schützen.

Aber, und dafür stehen gerade wir Grünliberalen ein, wir dürfen nicht dem einen oder dem anderen Extrem verhaftet sein. Die einen konzentrieren sich auf die Menschenwürde und verteufeln die Forschung, die anderen verherrlichen die Forschung und vernachlässigen die Menschenwürde. Das bringt uns nicht weiter, wir müssen diese wichtige Frage umfassend angehen. Beide Ziele lassen sich nur begrenzt einzeln verfolgen, das heisst, man kann nicht die absolute Forschungsfreiheit anstreben und den absoluten Schutz der Würde sicherstellen. Werden beide Ziele absolut verfolgt, sehen wir uns mit einem Nullsummenspiel konfrontiert. Ein Ja zu beiden Anliegen ist zwar möglich, jedoch nur unter klaren Voraussetzungen, und zwar mit Regelungen, die auf beide Anliegen Rücksicht nehmen. Dann schaffen wir es auch, das Nullsummenspiel zu überwinden, das heisst, wir erreichen eine Verbesserung für die ganze Gesellschaft, und das ist das Ziel.

Regelungen zur Sicherstellung dieses Gleichgewichts zwischen Forschungsfreiheit und Menschenwürde existieren heute nicht. Genau deshalb ist es so wichtig, diese Rechtslücke ausgewogen zu schliessen. Die Forschung entwickelt sich in zahlreichen verschiedenen Spezialgebieten konstant und rasant weiter. Viele Fachbereiche haben heute einen Komplexitätsgrad erreicht, der nicht nur die forschungsfremde Gesellschaft, sondern sogar die fachfremden Wissenschafter vor Verständnisschwierigkeiten stellt. Wir benötigen deshalb einen Rahmen, der den Schutz von Würde und Persönlichkeit auch dann sicherstellt, wenn es schwierig wird, ein Forschungsvorhaben in seiner Komplexität zu erfassen. Die Forschung am Menschen ist aber - das dürfen wir nicht vergessen - nicht Forschung zum Selbstzweck. Forschung am Menschen verfolgt das Ziel, Einzelnen von uns und der Gesellschaft als Ganzes zu nützen. Forschung am Menschen darf deshalb auf keinen Fall verteufelt werden. Wir dürfen nicht aufgrund der zunehmenden Komplexität oder aufgrund eines mangelnden Verständnisses einschränkend reagieren und die Forschung als etwas Bedrohliches wahrnehmen, denn die Wissenschaft bringt uns auch grosse Chancen; Beispiele hierfür gibt es ausreichend.

Eine differenzierte Regelung zu schaffen bedeutet aber auch, dass nicht alles geregelt werden muss. Es gibt auch Forschungsvorhaben, die die Würde des Menschen nicht beeinträchtigen, und es gibt Forschungsvorhaben, bei denen wir uns auf die Mündigkeit der involvierten Personen verlassen dürfen. Nicht jedes Forschungsvorhaben erfordert eine staatliche Regelung. Die limitierte Kompetenznorm in Absatz 1 ist deshalb absolut wichtig und richtig. Forschung [PAGE 1053] am Menschen verlangt nicht in jedem Fall zwingend eine Regelung zum Schutz der Würde und der Persönlichkeit.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie deshalb, bei Absatz 1 von Artikel 118a der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Graf Maya sowie den Antrag Waber abzulehnen.