Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-15
Wortprotokoll
Die Forschung am Menschen beschlägt ein sehr heikles, ethisch sehr sensibles Gebiet. Daher ist die EVP hier besonders aufmerksam und hat die Vorlage auch engagiert angeschaut. Ich möchte dafür danken, dass wir zum Eintreten ein paar Minuten Zeit haben, unsere Haltung darzulegen, die Fragen aus unserer Sicht zu beleuchten.
Es gibt hier zahlreiche Interessen, die Forschung möglichst frei ablaufen zu lassen. Es ist zum Ersten das ganz klare Interesse aller Menschen, dass die Medizin weitere medizinische Fortschritte erreichen kann, dass die Forschung weitere Medikamente hervorbringen kann, immer in der Hoffnung, dass heute noch schwer heilbare oder unheilbare Krankheiten besser behandelt werden könnten, dass es uns allen in Bezug auf die Gesundheit besser gehen könnte. Zum Zweiten gibt es die Interessen der Forschenden; hier ist es die Neugier, hier sind es aber auch der Ehrgeiz und das Renommee der Forschergruppen. Als Drittes kommen die Forschungsinstitute, die Universitäten. Hier geht es ebenfalls um Anerkennung, hier geht es um Renommee; man will möglichst interessante, gute Forschungsresultate erreichen und einen Platz in der Forschergemeinde haben. Schliesslich, last, but not least, ist da die Wirtschaft, die von der Forschung natürlich entsprechende Resultate erwartet, die aber auch die Forschung finanziert und selbstverständlich dann auch kommerziell entsprechend nutzen will. Das Votum der Sprecherin der FDP-Fraktion hat das deutlich gezeigt. Das Stichwort "Forschungsstandort Schweiz" ist als allererstes gefallen.
Wir von der EVP möchten hier die Gewichte anders setzen. Es kommt nicht zuerst die Forschung, es kommen nicht zuerst die Interessen der Forschenden und ihre Neugier, und es kommen auch nicht zuerst die Interessen der Menschen, die hoffen, irgendwann einmal noch bessere Medikamente zu bekommen. An erster Stelle müssen die Würde des Menschen und der Schutz seiner Persönlichkeit stehen. Hier setzen wir die Gewichte etwas anders, als es der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission gemacht haben. Es geht nämlich nicht nur um Menschen, die frei entscheiden können, die entscheidfähig sind; es geht bei diesen Forschungsvorhaben gerade auch um Menschen, die einen Defekt haben, die nicht mehr frei entscheiden können und die einen ganz besonderen Schutz brauchen. Deshalb werden wir bei allen Fragen, bei denen es darum geht, diesen Schutz zu verstärken, auf der Seite jener stehen, die hier entsprechende Anträge gestellt haben. Das ist in erster Linie die Minderheit I (Graf Maya).
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob es nur bei diesem Verfassungsartikel bleiben oder ob das entsprechende Gesetz tatsächlich auch kommen wird; das Humanforschungsgesetz ist uns ja versprochen worden. Deshalb habe ich auch Einzelanträge gestellt - wir waren in der Kommission nicht vertreten und mussten diesen Weg wählen -, mit denen ich den Verfassungsartikel noch deutlicher konkretisieren wollte. Ich wollte auch den Schutz dort einbringen, obwohl er allenfalls auch auf der Gesetzesstufe hätte eingebracht werden können. Wir sind aber nicht sicher, ob dieses Gesetz kommt und wie es am Schluss aussieht. Es geht um so wichtige Interessen, dass wir den Schutz hier festnageln wollen.
Ich komme zum Schluss: Es scheint mir nicht hundertprozentig geglückt zu sein, bei diesem Verfassungsartikel die Balance zu halten. Es muss ein stärkeres Gewicht auf die Interessen der Menschenwürde und den Schutz der Persönlichkeit gelegt werden.