Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2008-09-15
Wortprotokoll
Ein zentrales Anliegen der Grünen ist der Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit. Dieser Schutz soll auch bei den vielfältigen, noch unbekannten und in Zukunft wohl zunehmenden Forschungen an und mit Menschen im Zentrum stehen und immer Vorrang vor der Forschungsfreiheit haben. Genau dies ist ja die Grundlage des neuen Verfassungsartikels. Die Gesetzgebung der Schweiz dazu ist heute lückenhaft und unübersichtlich. Der medizinische Fortschritt verläuft rasant; neue Forschungsvorhaben stellen die Frage nach den Grenzen des Schutzes der teilnehmenden Personen, aber auch des Schutzes von menschlichem Material und von Daten von Embryonen, wie das Beispiel der umstrittenen und erst kürzlich geregelten Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen zeigt.
Grundlagenforschung dient, anders als die therapeutische Praxis, nicht direkt und ausschliesslich dem Nutzen und Wohl der betroffenen Einzelpersonen; bei Forschung geht es, und das ist auch richtig so, in erster Linie um Erkenntnisgewinn und Wissensvermehrung. Der einzelne Mensch und sein Wohlergehen stehen dabei nicht im Mittelpunkt; die Forschung will Erkenntnisse, die über die Gruppe hinausgehen, um dann eben Lösungen für die Praxis zu erarbeiten. Daher brauchen die an Forschungsvorhaben teilnehmenden Personen, die für wissenschaftliche, also fremde Interessen Risiken auf sich nehmen, Belastungen ertragen oder persönliche Informationen preisgeben, einen ganz besonderen Schutz. Dazu soll eben dieser Verfassungsartikel dienen; unter dieser Prämisse muss er stehen.
Die grüne Fraktion hat eine intensive Diskussion darüber geführt, denn sie befürwortet einheitliche gesetzliche Regelungen. Die Grünen sind die einzige Partei, die sich aus ethischen Überlegungen immer dagegen ausgesprochen hat, dass an Urteilsunfähigen Forschung betrieben werden kann, die ihren Gesundheitszustand nicht verbessert, ihnen aber neue Risiken und Belastungen bringt. Das ist auch der Grund dafür, dass die grüne Fraktion in der Frühjahrssession die Bioethik-Konvention abgelehnt hat.
Für die schwächsten Menschen unserer Gesellschaft muss ein besonderer Schutz gelten. Den haben wir heute in der Bundesverfassung: Artikel 7 mit dem Schutz der Menschenwürde, Artikel 10 mit den Persönlichkeitsrechten und Artikel 11 mit dem besonderen Schutz der Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Es gibt also nach Ansicht der Grünen keinen Grund, diese Grundrechte durch einen neuen Verfassungsartikel zugunsten der Forschungsfreiheit aufzuweichen, wie dies mit der Formulierung in Absatz 2 Buchstabe c geschieht. Dort wird die grüne Fraktion der Minderheit I (Graf Maya) deutlich folgen. Gibt es keine Zustimmung zu dieser Minderheit, so sind die Grünen nicht bereit, diese Türe explizit und erstmals zu öffnen. Konsequenterweise müssten wir dann die Streichung des ganzen Absatzes 2 unterstützen.