Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat betont in seiner Botschaft mehrmals, dass die heutige Gesetzgebung zur Forschung am Menschen lückenhaft, uneinheitlich und unübersichtlich sei und deshalb nun mit einem Verfassungsartikel eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung dieser Forschung am Menschen zu schaffen sei. Die SVP lehnte in der Vernehmlassung sowohl den Verfassungsentwurf als auch den Entwurf des Bundesgesetzes in der damals vorgelegten Form ab. Es ist deshalb festzuhalten, dass die jetzt vorliegende Botschaft eine grundlegend neue Ausrichtung gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf bringt. Nachdem in der Vernehmlassung eigentlich nur über die Regulierung der Forschung im Gesundheitsbereich diskutiert wurde, werden nun tatsächlich alle Forschungen erfasst, welche irgendwie den Menschen betreffen. Nach dieser erheblichen Ausweitung umfasst der Geltungsbereich neu sämtliche historischen sozial- und geisteswissenschaftlichen Forschungen.
Es ist störend, dass sich zu dieser grundlegenden Änderung des Regelungskonzeptes die breite Öffentlichkeit und die betroffenen Wissenschaften nicht äussern konnten. Einerseits im Sinne eines Entgegenkommens, andererseits in Sorge um den Forschungsplatz Schweiz sind wir bereit, trotzdem auf die Vorlage einzutreten und die entsprechenden Diskussionen zu führen. Forschung ist und bleibt ein zentraler Bestandteil des Menschseins. Forschung am Menschen im Bereich der Gesundheit ist sicherlich eine grundlegende Aufgabe. Ohne diese Forschung, welche eigentlich immer durch drei N geprägt war, nämlich Neugier, Nutzen und Nachhaltigkeit, hätten wir wohl kaum derartige Möglichkeiten zur Behandlung von Krankheiten. Allerdings möchten wir klar und deutlich festhalten, dass in der Schweiz bei dieser Thematik nicht die Situation besteht, dass es rechtliche oder ethische Missstände gibt oder dass die Meinungen über Zulässigkeit und Grenzen der Forschung weit auseinandergehen. Es scheint uns enorm wichtig, diesen Umstand zu betonen. Allein deshalb können wir nicht nachvollziehen, warum das zuständige Departement bereits auf Verfassungsstufe detaillierte Regelungen und Verbote will. Liegt es wohl am zuständigen Bundesamt für Gesundheit, das ja in der Tendenz gerne solche Verbote erlässt?
Die SVP hat bereits in der Vernehmlassung den Antrag gestellt, den Verfassungstext lediglich auf eine Kompetenznorm zu reduzieren. Ebenfalls festgestellt werden kann, dass auch Hearing-Teilnehmer an der Ausdehnung und Festlegung von entsprechenden Grundsätzen in der Verfassung zweifelten. Das BAG lehnte eine solche einfache Kompetenznorm immer ab, mit der Begründung, dass allfällig die Zulässigkeit der Forschung ohne unmittelbaren Nutzen an Urteilsunfähigen als nicht verfassungskonform kritisiert werden könnte. Ebenfalls könnten Aspekte der Forschung am Menschen, welche Verfassungsgehalt aufweisen, lediglich auf Gesetzesstufe festgelegt werden und wären damit vergleichsweise leicht zu ändern. Für andere ähnlich sensible Bereiche, zum Beispiel die Fortpflanzungsmedizin und die Gentechnologie im Humanbereich, die in Artikel 119 der Bundesverfassung geregelt sind, seien solche Grundsätze ebenfalls auf Verfassungsstufe aufgenommen worden.
Diese Auslegeordnung der Verwaltung vermag die SVP-Fraktion nicht zu überzeugen. Die Grundsätze stammen eigentlich ausschliesslich aus der klinischen medizinischen Forschung, was auch aus der Botschaft hervorgeht, wo der Bundesrat bezüglich der Probleme in der Forschung praktisch nur Beispiele aus der Biomedizin und der Psychiatrie aufzeigt, nicht aber aus anderen Wissenschaftsdisziplinen. Diese sogenannten Grundsätze finden sich zudem bereits in anderen Erlassen, Vorschriften oder Richtlinien, welche eben die Biomedizin betreffen. Ebenfalls als wichtige Anliegen in der Bundesverfassung bereits hinreichend geregelt sind sowohl der Schutz der Menschenwürde wie auch die Beachtung der Forschungsfreiheit, sodass für solche Redundanzen im Verfassungstext eigentlich keine Notwendigkeit bestünde.
Die SVP-Fraktion tritt trotzdem auf die Vorlage ein, um eine Grundlage für eine entsprechende Gesetzesregelung zu haben, welche dann den einzelnen Forschungssparten entspricht und den verschiedensten Bedürfnissen naturgemäss besser gerecht werden kann. Wir wollen damit eine Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz, eine unserer wichtigsten Ressourcen, keinen einschränkenden unnötigen Ballast in der Verfassung, der niemandem etwas bringt. Ich möchte Sie in diesem Saal diesbezüglich auch daran erinnern: Wir können nicht laufend finanzielle Mittel für die Forschung beschliessen - zum Beispiel für das 7. EU-Rahmenprogramm oder die Beiträge im Rahmen der BFI-Botschaft, das sind Milliardenbeschlüsse -, um dann die gleiche Forschung wieder mit unnötigen Rahmenbedingungen zu behindern. Sollten Sie also diesem Bundesbeschluss in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung oder sogar den noch weiter gehenden Anträgen zustimmen, wird die SVP-Fraktion diesen Erlass bekämpfen, und zwar im Interesse unserer Volkswirtschaft und des Forschungsplatzes Schweiz, aber auch im Interesse unserer Bildung und des entsprechenden Umfelds. Wie wollen Sie Begeisterung für Naturwissenschaften, Technikforschung wecken, wenn Sie beispielsweise eben Biotechnologie, Nanotechnologie, Kernkraft, Gentechnologie, Chemie usw. dauernd und ausschliesslich als etwas Negatives darstellen? Deshalb bitten wir Sie dringend, sich bei den entsprechenden Beschlüssen der Problematik für unseren Forschungs- und Wissensplatz Schweiz bewusst zu sein.
Sie wissen, dass mit der Vernehmlassung zur Verfassungsänderung auch bereits ein entsprechender Gesetzentwurf in die Vernehmlassung ging. Da findet sich wieder der gleiche Geist des Überregulierens, mit dem Resultat, dass die entsprechenden Gesetzesvorlagen klar KMU-feindlich sind. Im entsprechenden KMU-Verträglichkeitstest, welcher vom Seco durchgeführt wurde, steht wörtlich: "Drastisch wären die Auswirkungen auf die Investitionen in der Schweiz. Die grosse Mehrzahl der Firmen gab klar zu verstehen, dass sie im Fall einer Annahme des Vorhabens ihre davon betroffenen Aktivitäten ins Ausland verlagern würden." Das wäre kein grosser Schritt, denn Forschung ist heute international. Es ist der SVP durchaus bewusst, dass zwischenzeitlich an der Vorlage Verbesserungen vorgenommen worden sind. Ich möchte Ihnen lediglich die offensichtliche negative Geisteshaltung im BAG darlegen, welches wahrscheinlich dann das Gesetz wiederum ausarbeitet.
Die SVP-Fraktion tritt unter diesen Vorbehalten auf die Vorlage ein und wird das Konzept der Minderheit II (Füglistaller), [PAGE 1048] eine einfache Kompetenznorm in der Verfassung festzuschreiben, unterstützen. Sollte dieses Anliegen keinen Erfolg haben, würden wir die Vorlage als untauglich ablehnen und auch in der Volksabstimmung bekämpfen.
Wir bitten Sie deshalb, unserem Konzept zu folgen, und danken Ihnen für die Unterstützung.