Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2008-09-15
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-15
Wortprotokoll
Ich habe es schon zu Beginn gesagt: Wir von der FDP wollen unter Berücksichtigung der Menschenwürde einen Verfassungsartikel für die Forschung und nicht gegen die Forschung. Forschung mit urteilsunfähigen Personen ist heikel, und es bedarf hier grosser Abklärungen, viel fundierterer Abklärungen, als sie bereits unternommen wurden.
Wir dürfen aber nicht der Versuchung erliegen, urteilsunfähige Personen durch einen falsch verstandenen Schutz zu Opfern werden zu lassen. Die urteilsunfähigen Personen dürfen dann nicht einfach durch übermässigen Schutz vom medizinischen Fortschritt ausgeschlossen werden. Das ist der falsche Weg. Der medizinische Fortschritt ist gerade für diese Personen sehr wichtig, und er darf nicht zusätzlich erschwert werden. Zwei Beispiele: An einer fünfundsiebzigjährigen demenzkranken Person wird geforscht. Sie ist urteilsunfähig und wird, Maya Graf, niemals von diesen Ergebnissen profitieren können; das ist schlicht unmöglich. Auch ein achtjähriges Kind, an dem geforscht wird, ist eine urteilsunfähige Person. Dieses Kind wird ebenfalls nicht a priori einen direkten Nutzen aus dieser Forschung ziehen, da es bis dahin schon erwachsen ist. Die Forschung in diesen Bereichen wollen Sie mit diesem Minderheitsantrag einfach verbieten. Das kann nicht das Wesen dieses Artikels sein. Wir haben einen Nachholbedarf, insbesondere bei den kindgerechten Medikamenten. Auch aus wissenschaftlicher Sicht ist dieser Minderheitsantrag ganz klar nicht zu berücksichtigen.
Ich habe erstens gesagt: Die Grundlagenforschung dauert sehr lange. Zweitens ist die Forschung ja eine methodische und systematische Suche nach neuen Erkenntnissen. Der Prozess soll langsam vor sich gehen. Ich kann ja nicht zu Beginn eines Forschungsprojektes sagen: Dieses Forschungsprojekt wird diesen und jenen Nutzen haben. Das ist unseriös, und das kann kein Forscher mit seinem Forschergewissen vereinbaren. Darum lehnen wir den Antrag der Minderheit I (Graf Maya) klar ab.
Zu den Streichungsanträgen: Die FDP-Fraktion unterstützt die Streichungsanträge der Minderheit II (Füglistaller) und auch den Eventualantrag. Denn die Absätze 2 und 3, wie sie jetzt vorliegen, gehen weiter als die Bioethik-Konvention, und es muss nicht im Interesse der Schweiz liegen, hier noch weiter zu gehen. Insbesondere die Diskussion um den Nutzen eines Forschungsvorhabens ist hier wenig befriedigend gelöst. Wir wollen zudem keine Konzentration rein auf die biomedizinische Forschung, sondern wir wollen das Feld öffnen, indem wir auch die Sozialwissenschaften, die Geschichte, die Ethnologie usw., hineinnehmen. Kurz gesagt: Die FDP will hier eine Universalnorm für die Forschung am Menschen und keine spezielle Norm - darum eine Kompetenznorm. Wir wollen, dass der Ständerat schlussendlich eine Chance hat, sich auf der Basis einer offenen Grundlage zu unterhalten, und sich des Themas noch vertiefter annimmt.
Nous voulons donner au Conseil des Etats la possibilité d'approfondir la discussion sur ce sujet qui n'a pas été traité entièrement en commission.
Ich bitte Sie wirklich, diese Grundsätze zu beachten. Wir verschliessen uns viel zu viele Türen, wenn wir die Absätze 2 und 3 so einfügen. Wir verschliessen uns noch viel mehr Türen, wenn wir hier den Minderheitsantrag I (Graf Maya) unterstützen. Es muss um einen Verfassungsartikel für und nicht gegen die Forschung gehen - unter Berücksichtigung der Menschenwürde, das ist selbstverständlich.