Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-16
Wortprotokoll
Ich hoffe, die Behandlung dieses Geschäftes wird ein kurzer Prozess sein. Es handelt sich lediglich darum, den Bundesbeschluss über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken um zwei Jahre, also bis zum Jahr 2010, zu verlängern. Die hundertprozentige Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken, die vom Parlament gefordert wurde, ist nicht nur eine Alibiübung. Der Bundesrat hat seine Bedenken dem Parlament schon vor einem Jahr kundgetan, das Parlament wollte jedoch Druck aufsetzen und folgte dem Bundesrat und seinen Befürchtungen nicht. Es ist eine Tatsache, dass bis zum heutigen Zeitpunkt erst die Vernehmlassung durchgeführt wurde; die Botschaft ist jetzt in Erarbeitung.
Zur Beruhigung: Es dürfen zurzeit nur Gaskombikraftwerke bewilligt werden, wenn zwischen dem Bund und dem Betreiber des Gaskombikraftwerkes rechtsgültige Verträge über die Kompensation der CO2-Emissionen vorliegen. Zudem muss eine dreimonatige Referendumsfrist eingehalten werden, damit eine Gesetzesänderung oder eine Aufnahme ins Gesetz berücksichtigt werden kann. Auch wird die prozentuale Verteilung der CO2-Kompensation für Gaskombikraftwerke trotz beschlossener Sache noch heftige Diskussionen ergeben.
Die UREK-NR hat dem Geschäft einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.