Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-16
Wortprotokoll
Ich beantrage die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, die unterschiedlichen Kostenstände aller zur Behandlung anstehenden Vorlagen neu auf den Preisstand von 2007 abzustützen, damit das Parlament in Kenntnis des aktuellen Kostenstandes entscheiden kann. Wenn ich vom aktuellen Kostenstand spreche, dann meine ich, dass dieser auch die genau definierten Restkosten nach heutigem Stand sowie die exakte Finanzierung beinhaltet.
Einmal mehr drängt die Zeit bei einer äusserst wichtigen Vorlage. Man wird vor Tatsachen gestellt, aber viele wichtige Fragen bleiben unbeantwortet. Wie schon oftmals habe ich mir bei meinem Rückweisungsantrag auch die Frage gestellt, wo und wie mein Antrag platziert werden soll. Es ist mir ähnlich wie bei den Budgetberatungen gegangen: Will man einen Antrag bei der Budgetberatung stellen, heisst es, dass man dies früher oder später, bei dieser oder bei jener Behandlung hätte tun müssen; während des übrigen Jahres heisst es, dass man diese Sache bei der Budgetberatung hätte vorbringen müssen. Dieses Hin und Her gibt es, wenn man vor Unannehmlichkeiten die Augen verschliessen will.
Der Botschaft kann man einzig ein Wirrwarr von Zahlen entnehmen, weil zum Teil eine sehr unterschiedliche, längst nicht mehr aktuelle Preisbasis verwendet wird. Der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) wurden die aufdatierten Zahlen nachgeliefert. Demnach müssen zu den im Bericht aufgelisteten Zahlen folgende Teuerungssätze hinzugerechnet werden: 21 Prozent bei der Neat, 13 Prozent bei der ersten Etappe von Bahn 2000, 21 Prozent bei den Hochgeschwindigkeitsverbindungen (HGV) und 22 Prozent beim Lärmschutz. Was ich aber bis heute noch nicht im Detail kenne, ist der aktuelle Kostenstand beim FinöV-Fonds: Welche Gelder sind noch genau für welche FinöV-Projekte vorhanden? Wie sieht eine allfällige künftige Finanzierung genau aus, vor allem, wenn mehr gebraucht wird, als im Fonds vorhanden ist? Ich weiss, dass wir heute einzig über den Alpentransit-Finanzierungsbeschluss debattieren. Aber wenn das Geld gesprochen ist, wird es schwierig, später Verbesserungsvorschläge anzubringen.
Meiner Meinung nach müssten die meisten bereits bestehenden Vorlagen nachgebessert werden. Denn es fehlen hinreichende Analysen für die einzelnen Projekte und Strecken. Die notwendige Transparenz und klar definierte Kriterien fehlen, nach denen Bedeutung und Priorität der zu realisierenden Ausbauten beurteilt werden könnten. Dazu gehören erstens die Angaben zur heutigen und künftigen Auslastung der einzelnen Strecken, zweitens der Nachweis der betriebs- und volkswirtschaftlichen Rentabilität jeder einzelnen Strecke. Drittens muss auch zwischen national und regional begründeten Projekten unterschieden werden.
Ich wäre gerne bereit, meinen Rückweisungsantrag zurückzuziehen, wenn ich hundertprozentig sicher wäre, dass diese vorgenannten Forderungen in den Restvorlagen [PAGE 1081] berücksichtigt und entsprechend nachgebessert würden und Sie auch dazu bereit wären. Denn nicht nur ich und mit mir die SVP üben Kritik an dieser ZEB-Vorlage, sondern auch anerkannte Experten haben sich schon mehrfach äusserst kritisch dazu geäussert. In diesem Sinn und Geist bitte ich den Bundesrat, Fakten auf den Tisch zu legen und Taten folgen zu lassen. Jeder Schweizer Bürger sowie jeder Abgaben- und Steuerzahler hat das Recht, zu wissen, wohin die Reise führt. Transparenz ist gefragt. Ich danke für die Unterstützung.