Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-16
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, Herr Präsident, zu sagen, dass ich überzeugt bin, dass die Debatte über Eintreten oder Rückweisung bei den Vorlagen 2b und 2c nur noch ganz kurz gewesen wäre.
Nun aber will ich zu meinem Minderheitsantrag auf Nichteintreten auf Seite 14 der Fahne übergehen. Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, nicht auf den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des nichtalpenquerenden kombinierten Güterverkehrs einzutreten.
In Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung ist festgehalten, dass nur "der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze" auf der Schiene erfolgen soll. Es soll nur der Gütertransitverkehr, also der internationale Verkehr, der durch die Alpen führt, subventioniert werden. Deshalb hat der Bundesrat auch keinen Gesetzesartikel vorgeschlagen, durch welchen der Binnenverkehr und der Güterverkehr auf Schmalspurbahnen verlagert und subventioniert werden sollen. Wir kommen bei den nächsten Vorlagen noch auf diese Problematik zu sprechen. Mit unserem Nichteintretensantrag zur Vorlage 2b wollen wir erreichen, dass sich die Zahlungsvorlage auf den alpenquerenden Transitverkehr beschränkt, so, wie dies in der Bundesverfassung vorgesehen ist, und so, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft ursprünglich vorgesehen hatte. Die Grundlagen für die Subventionierung des Import-, Export-, Binnen- und Schmalspurgüterverkehrs sind also eigentlich gar nicht vorhanden.
Wir unterstützen die ursprüngliche Absicht des Bundesrates einerseits aus finanzpolitischen Überlegungen und auch mit Blick auf die Kapazitäten auf dem Schienennetz. Eine Verzettelung ist ein Schritt in die falsche Richtung. Es wäre ein weiterer finanzpolitischer Sündenfall, den vom Ständerat vorgeschlagenen Zahlungsrahmen von 100 Millionen Franken anlässlich des nationalrätlichen Wunschkonzertes zu Artikel 1 auf 200 oder sogar 300 Millionen Franken zu erhöhen. Ich bitte Sie, dieses Ansinnen schon durch Nichteintreten zu unterbinden und so die Verfassung und den Volkswillen zu respektieren.
Ich gehe weiter zu meinem Nichteintretensantrag zur Vorlage 2c auf Seite 17 der Fahne. Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, auch auf diesen Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien nicht einzutreten. Die Begründung ist grundsätzlich die gleiche wie bei der Vorlage 2b. Wir haben gemäss Bundesverfassung den alpenquerenden Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf die Schiene zu verlagern. Alles andere ist Zugabe, Ergebnis eines grossen Wunschkonzertes und folglich auch eine Verzettelung. Das Bundesamt hat in den Beratungen der Kommission zugegeben, dass es gemäss dem ursprünglichen Verlagerungsauftrag richtig wäre, die Zusätze 2b und 2c wegzulassen. Dem wollen wir zum Durchbruch verhelfen.
Wenn man davon ausgeht, dass auf die Vorlage 2b wahrscheinlich eingetreten wird - da sind wir eben im Dilemma, weil wir das noch nicht behandelt haben -, ist noch lange nicht gesagt, dass wir mit der Vorlage 2c einen weiteren Sündenfall begehen sollen. Wir wollen mit dem Nichteintretensantrag zur Vorlage 2c erreichen, dass die Mittel für das ursprüngliche Ziel, nämlich die Verlagerung des alpenquerenden Gütertransitverkehrs von Grenze zu Grenze, eingesetzt werden können. Alles andere ist eine Verzettelung und ein Schritt in Richtung Ineffizienz.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, auch auf die Vorlage 2c nicht einzutreten.