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Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich gestatte mir drei Bemerkungen zur Hauptvorlage:

1. Zur Zahl von 650 000 verbleibenden Lastwagenfahrten im Alpentransit: Diese Zahl ergibt sich direkt aus dem Verfassungsartikel, aus dem Alpenschutzartikel. Sie ist nicht irgendwie erfunden worden, sondern sie ergibt sich aus diesem Artikel. Sie wurde im Verkehrsverlagerungsgesetz so festgelegt, damit der Alpenschutzartikel europakompatibel umgesetzt werden kann. Diese Diskussion hat aber vor ungefähr zehn Jahren stattgefunden. Ich bin erstaunt, dass man sich heute wieder auf diese Zahl kapriziert.

2. Es trifft zu, dass der Begriff "von Grenze zu Grenze" im Verfassungsartikel vorkommt. Warum ist das so? Das ist so, weil der Verfassungsartikel konzipiert, die Initiative lanciert wurde, lange bevor es irgendwelche bilateralen Abkommen mit der EU gab; damals gab es so etwas gar nicht. Viele schweizerische Gesetze mussten eben im Laufe des europäischen Integrationsprozesses bzw. der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU europakompatibel gemacht werden.

3. Ich möchte Herrn Bundesrat Leuenberger für seine Ausführungen danken. Es ist schon paradox, dass wir, wenn wir die Ziele nicht erreichen, die nicht wir uns gesetzt haben, sondern die wir vom Volk bekommen haben, den Kopf in den Sand stecken und sagen sollten: Dann machen wir halt nichts mehr. Das Gegenteil ist richtig. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, müssen wir doch die Instrumente einführen, von denen wir erwarten, dass sie wirksam sind. Das ist doch die Logik; es ist nicht logisch zu sagen: Wenn wir die Ziele nicht erreichen, machen wir nichts mehr und weisen die Vorlage zurück.

Noch zwei Bemerkungen zu den Vorlagen 2b und 2c. Zuerst zur Vorlage 2b: Die Verkehrsverlagerung ist ganz eindeutig ein übergeordneter Auftrag, den wir haben. Der Ständerat ist diesem übergeordneten Auftrag gefolgt und hat diesen Beschluss neu in die Vorlage aufgenommen. Warum? Die Bevölkerung, die Umwelt usw. sind doch nicht nur auf den Transitachsen vom Lastwagenverkehr betroffen, sondern flächendeckend. Deshalb soll diese Verlagerung auch in der Fläche stattfinden können und sich nicht allein auf die Transitachsen konzentrieren. Frau Huber hat es völlig richtig gesagt: Der Schutzgedanke ist ein genereller Schutzgedanke, und der fokussiert sich nicht nur auf ein Gebiet.

Genau das Gleiche gilt für die Vorlage 2c zu den Schmalspurlinien. Es gibt Schmalspurbahnen, die in ihrem Gebiet genau die gleiche Funktion wie die SBB haben. Sie haben genau die gleichen Aufgaben, führen ebenfalls Gütertransporte durch, und dort ist die Verlagerung genauso wichtig wie andernorts. Was der Ständerat gemacht hat, ist nichts als logisch.

Ich bitte Sie darum, später dann auch auf diese beiden Vorlagen einzutreten.