Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Wir sind hier beim Herzstück der Vorlage, bei jenem Teil, der eine echte Innovation ist. Hier entscheiden wir auch den Match, also darüber, ob wir in Zukunft fähig sind, das Versprechen zu halten, den Volkswillen wirklich umzusetzen und die Anzahl der Fahrten auf 650 000 pro Jahr zu reduzieren.
Die Alpentransitbörse ist einfach, sie ist logisch und praxistauglich. Ich wage hier die Behauptung noch einmal: Würden wir über die Alpentransitbörse in einer Volksabstimmung abstimmen, so würden wir diese gewinnen. Die Alpentransitbörse orientiert sich letztlich an der Schifffahrt. Für Güter, die auf Schiffen transportiert werden, muss ein entsprechender Ladeplatz reserviert werden. Wenn das Schiff voll ist, muss auf das nächste Schiff gewartet werden. Stellen wir uns deshalb vor, der Gotthard sei auch ein Schiff und seine Lade- oder Durchfahrtskapazitäten seien nicht nur so beschränkt, wie sie das bezüglich der Kapazität ja heute schon sind, sondern sie würden aufgrund des Volkswillens auf 650 000 Fahrten beschränkt. Um sich eine Durchfahrt zu sichern, müssen entsprechende Durchfahrtsrechte, also eine Art Durchfahrtstickets, erworben werden, wie das bei Schiffen auch geschieht. Diese Durchfahrtstickets können an einer Internetbörse gehandelt werden. Damit bleibt das System ständig in Bewegung und reagiert auf Angebot und Nachfrage. Wer für ein bestimmtes Zeitfenster ein Durchfahrtsrecht hat, wer also einen solchen Platz reserviert hat, fährt durch, und zwar in diesem vorgesehenen Zeitfenster von Basel nach Chiasso oder umgekehrt. Dies geschieht ohne Stau, es gibt also keine Schlangen, keine unberechenbaren Verhältnisse mehr, keine Probleme mehr mit Ausstellplätzen. Die Gleichbehandlung aller wird dadurch gegeben, [PAGE 1111] dass alle Camionneure dort, wo sie sind, jederzeit Zugriff auf das System haben, weil es internetbasiert ist. So weit, so einfach.
Jetzt zu den Einwänden; der erste Einwand kommt mit Blick auf den Regionalverkehr: Ist es für die Regionen in der Zentralschweiz und im Tessin nicht einfach ein Nachteil? Dass dem nicht so ist, zeigt allein schon die Position dieser beiden Kantone. Sie fordern die Einführung der Alpentransitbörse ausdrücklich, weil sie wissen, dass bereits das heutige System mit dem Tropfenzähler, das letztlich ja auch ein Kapazitätssystem ist, eine Privilegierung des regionalen Verkehrs zulässt - auch wenn wir das nicht allzu laut sagen. Die EU hat das sogenannte S-System akzeptiert und damit klargemacht, dass sie dieser Form von Bevorzugung des regionalen Verkehrs über die Alpen zustimmt. Dieselbe Haltung können wir auch in Bezug auf die Alpentransitbörse erwarten. Auch dort wird es möglich sein, für den unmittelbaren, regionalen Verkehr entsprechende Lösungen zu finden.
Der zweite Einwand betrifft die Beschränkung. Da wird gesagt, die EU akzeptiere solche Kapazitätsbeschränkungen und Kontingentierungen nicht. Auch da haben wir andere Hinweise und sehen einen anderen Trend. Kapazitätsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen werden schon heute akzeptiert, siehe das Beispiel des Tropfenzählersystems. Es werden auch zunehmend Kapazitätsbeschränkungen aus gesundheitspolitischen Gründen akzeptiert, beispielsweise Fahrverbote in Städten für Fahrzeuge mit ungeraden bzw. geraden Nummern. Auch das sind Beschränkungen, welche die EU akzeptiert. Wir können beobachten, dass der Trend in diese Richtung geht und dass von der EU auch hier keine grundsätzliche Ablehnung kommen wird. Wir konnten es gestern bereits in einem Artikel von "NZZ-Online" wieder lesen, dass die EU dem Instrument Alpentransitbörse grundsätzlich offen gegenübersteht und bereit ist, darüber zu verhandeln. Die EU ist bereit, dieses Instrumentarium aufzunehmen und zu konkretisieren.
Damit bin ich beim dritten Einwand: Das Landverkehrsabkommen lasse eine solche Alpentransitbörse nicht zu. Hier muss man auch sagen: Studien und Abklärungen zeigen anderes, insbesondere für den Fall, dass die Durchfahrtsrechte so gehandelt werden, dass der Staat nicht daran verdient. Dann haben wir Spielraum, es innerhalb des Landverkehrsabkommens abwickeln zu können.
Fazit: Die Alpentransitbörse ist praxistauglich, und sie ist EU-kompatibel. Das haben verschiedene Studien gezeigt. Aber sie ist eine politische Herkulesübung, und sie gelingt nur, wenn wir hier Nägel mit Köpfen machen. Je verbindlicher wir die Alpentransitbörse in diesem Gesetz verankern, desto einfacher wird es sein, und desto grösser wird der Verhandlungsspielraum sein. Je klarer das Parlament schon heute zu dieser Lösung Ja sagt, desto glaubwürdiger ist der Bundesrat in den Verhandlungen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II (Pedrina) zuzustimmen oder, wenn dieser Minderheitsantrag keine Mehrheit findet, unter den Anträgen, über die Sie zu befinden haben, einem mit einer möglichst verbindlichen Formulierung zuzustimmen.