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Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Hier geht es um das Verlagerungsziel. Als Messgrösse gilt die Zahl der im alpenquerenden Verkehr auf Transitstrassen verbleibenden LKW. Wir haben gestern ausführlich darüber diskutiert. Sie soll, wie schon im geltenden Recht, auf 650 000 festgelegt werden. Darin sind sich Bundesrat, Kommissionsmehrheit und die Minderheit I einig. Die Minderheit I (Fehr Jacqueline) unterscheidet sich von der Mehrheit nur in der Frage, wann dieses Ziel erreicht werden soll. Die Minderheit I fordert 2012, die Mehrheit, der Bundesrat und der Ständerat zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels.

Diese Frage ist politisch, ja, man kann sagen staatspolitisch sehr delikat. Warum? Die Bundesverfassung - also Artikel 84, der Alpenschutzartikel, in Verbindung mit Artikel 196 - schreibt vor, dass die Verlagerung im Jahr 2004 abgeschlossen sein muss. Der Bundesrat und die Mehrheit sagen jetzt: zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels. Das könnte etwa im Jahr 2020 sein, also 26 Jahre nach Annahme der Alpenschutz-Initiative. Der Bundesrat und die Mehrheit sind sich dessen auch bewusst, aber sie betrachten frühere Termine als unrealistisch.

Ich gestatte mir noch ein Wort - sozusagen zur Versöhnung -: Für die Bevölkerung, für die Umwelt, für den Alpenschutz noch viel entscheidender als das Jahr der definitiven Zielerreichung ist aber, dass jedes Jahr weniger LKW die Alpen queren als im Jahr zuvor. Zurzeit wird aber nicht einmal dieses Ziel erreicht, und das ist bedenklich. Damit ist offensichtlich und eindeutig, dass die bisherigen Massnahmen und Instrumente zur Verlagerung nicht ausreichen. Die Zahl der alpenquerenden Fahrten muss verringert werden, und in diesem Zusammenhang sind natürlich auch die Zwischenziele wichtig. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit sagen, bis 2011 dürften es höchstens eine Million Fahrten sein, die Minderheit I (Fehr Jacqueline) sagt, bis 2010 höchstens 900 000 Fahrten.

In jedem Fall abzulehnen ist der Antrag der Minderheit II (von Rotz), die kein Ziel und kein Zwischenziel ins Gesetz schreiben will. Dieser Minderheitsantrag - darüber gibt es überhaupt keine Zweifel - ist eindeutig verfassungswidrig. Die Verlagerungspolitik wird mit diesem Antrag aufgegeben. Dies ist ohne Verfassungsänderung, d. h. ohne obligatorische Volksabstimmung, nicht zulässig. Für eine solche Verfassungsänderung findet sich aber weder eine Mehrheit beim Volk noch eine Mehrheit bei den Ständen.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit II (von Rotz) unbedingt abzulehnen.