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Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Die Minderheit will den geltenden Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs aus dem Jahre 1999 abändern, indem sie in Artikel 1 die neuen Absätze 3 und 4 einfügt. Es geht darum, die im erwähnten Beschluss gesprochenen Mittel anders zu verwenden als bisher vorgesehen.

Die Minderheit will Mittel des Zahlungsrahmens für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs, die voraussichtlich nicht verwendet werden, als Beiträge an den Ausbau der Infrastrukturen der Zulaufstrecken zur Neat verwenden. Dies ist finanztechnisch intransparent, denn damit würde eine sekundäre Finanzierung unabhängig davon eingeführt, ob von den 2,85 Milliarden Franken noch etwas übrig bleibt. In der Kommission wurden wir informiert, dass die angestrebte Kapazitätssteigerung theoretisch möglich sei, dass es dabei aber eigentlich um Teile des ZEB-Konzepts gehe, die in der ZEB-1-Vorlage enthalten sind. Zwar wird laut Aussage der [PAGE 1122] Verwaltung nicht der gesamte Betrag von 2,85 Milliarden Franken benötigt, vielmehr braucht es offenbar rund 2,6 Milliarden Franken, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen. Mit dem Minderheitsantrag würde nun aber eine unselige Vermischung der Finanzierung von Infrastrukturen und Verkehren getätigt. Infrastrukturen sollen über Infrastrukturgefässe und Verkehre mit den entsprechenden Zahlungsrahmen finanziert werden.

Verständnis für den Minderheitsantrag könnte man noch haben, wenn die Infrastrukturfinanzierung nicht gewährleistet wäre. Wir haben aber solche Finanzierungsmöglichkeiten über den FinöV-Fonds und über die ZEB-Ausbauten. Die Infrastrukturfinanzierung ist somit in dem Zeitpunkt gesichert, in dem sie benötigt wird. Der Minderheitsantrag ist somit auch unter terminlichen Gesichtspunkten nicht sachgerecht. Bleiben wir also in der Finanzierung transparent und kongruent.

Die FDP-Fraktion wird die Mehrheit unterstützen.