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Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-17

Wortprotokoll

Das Engagement der Schweiz im Europarat ist für die Sozialdemokratische Partei von zentraler Bedeutung. Denn die Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit, die Gewährleistung der Demokratie sowie deren Weiterentwicklung wie auch die Wahrung der Menschenrechte sind Voraussetzungen für ein friedliches und wirtschaftlich erfolgreiches Zusammenleben in Europa, aber auch weltweit. Daran hat die Schweiz ein vitales Interesse. Der Europarat ist der Ort, wo 47 von 48 europäischen Staaten zusammenkommen, zentrale Fragen des Zusammenlebens diskutieren und Empfehlungen verabschieden. Die Schweiz kann einerseits in diesen Bereichen substanzielle Beiträge leisten - das tut sie mit ihren Delegierten in diesen Kommissionen und im Rat intensiv -, andererseits muss die Schweiz die erarbeiteten Standards und Konventionen auch ratifizieren und umsetzen, also die eigenen Rahmenbedingungen diesen europäischen Normen anpassen. Dies ist nicht wie im Verhältnis mit der EU ein autonomer Nachvollzug. Wir können vielmehr bei der Verabschiedung dieser Konventionen und Normen, die für ganz Europa als eigentlich verbindlich verabschiedet werden, mitbestimmen.

Die drei vorliegenden Berichte legen Rechenschaft über die Tätigkeiten der schweizerischen Mitglieder in den Gremien des Europarates ab. Sie zeigen auch auf, wo die Schweiz in Bezug auf die diversen Übereinkommen steht und wo Defizite bestehen. Der Bundesrat kann von den erfolgreichen Bemühungen um eine Zusammenarbeit mit der EU, aber auch um eine klare Abgrenzung von den Tätigkeiten der EU berichten. Die EU anerkennt unterdessen, dass der Europarat in Sachen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Bezugspunkt in Europa bleiben wird; das stärkt den Europarat. Im Bericht des Bundesrates sind auch die Urteile, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf die Schweiz fällte, zusammengefasst. Sieben Urteile betrafen die Schweiz, von denen die Mehrheit Verletzungen der Menschenrechtskonventionen feststellen musste. Das heisst, auch wir bzw. gewisse unserer Gerichte haben nicht immer und in jedem Fall alles korrekt angewendet.

Eine wichtige Aktivität des Europarates in den letzten zwei Jahren war die Kampagne gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt, an der sich sowohl der Bundesrat als auch die Parlamentarische Versammlung bzw. vor allem deren zuständige Kommission beteiligten. Der Europarat wird dieses Thema auch in der neuen Legislatur weiterverfolgen. Geplant ist, eine eigene Konvention zum Thema Gewalt an Frauen zu erarbeiten.

Im Bericht der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung möchte ich vor allem auf die Ausführungen des Delegationspräsidenten, Ständerat Dick Marty, hinweisen. Er betont die Wichtigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und stellt fest, dass nicht nur Russland das 14. Protokoll nicht ratifiziert hat, sondern dass grundsätzlich zu wenig Mittel zur Verfügung stehen, damit dieser Gerichtshof überhaupt effizient arbeiten und seine Funktion wahrnehmen kann. Deshalb forderte er alle Mitgliedstaaten auf, genügend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überhaupt funktionieren kann. Nach wie vor werden leider Klagen über Jahre hinweg nicht behandelt.

Der neunte Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates zeigt detailliert auf, welche Konventionen in den letzten vier Jahren ratifiziert wurden, welche in der neuen Legislatur prioritär behandelt werden sollen und welche weiterhin nicht ratifiziert werden sollen. Erfreulich ist, dass in den vergangenen vier Jahren elf Konventionen und Zusatzprotokolle ratifiziert wurden und dass acht weitere Konventionen in der laufenden Legislatur für die Ratifikation vorgesehen sind. Besonders hervorheben möchte ich die Erklärung des Bundesrates, dass er die Konvention gegen Menschenhandel bald ratifizieren will. Weniger erfreulich ist, dass über fünfzig Konventionen von der Schweiz noch nicht ratifiziert sind und auch nicht als prioritäre Anliegen betrachtet werden. Insbesondere muss ich darauf hinweisen, dass bisher weder die Europäische Sozialcharta aus dem Jahr 1961 noch die revidierte Europäische Sozialcharta aus dem Jahr 1996 ratifiziert wurden.

Die Ratifizierung der Sozialcharta ist seit 1990 eine Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder im Europarat. Insgesamt haben 39 der 47 Mitgliedstaaten die Sozialcharta in der ersten oder in der revidierten Fassung als verbindlich erklärt und damit die Unteilbarkeit der Menschenrechte anerkannt. Mit der Nichtratifizierung der Sozialcharta verletzt die Schweiz die Unteilbarkeit der Menschenrechte, die einerseits die bürgerlich-politischen und anderseits die wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Menschenrechte umfassen. Die SP ist überzeugt, dass die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta für die Schweiz eine Notwendigkeit ist, zumal die Schweiz im Rahmen des Europarates gerne als vorbildhaftes Land auftritt. Deshalb werden wir den Bundesrat mit einer Motion auffordern, die Sozialcharta zur Ratifizierung vorzulegen.