Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-17
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die Initiative am 15. Februar 2008 zum zweiten Mal beraten, nachdem die entsprechende Kommission des Ständerates dem ersten Entscheid nicht zugestimmt hatte. Die Initiative verlangt, dass Väter und Mütter, die ein Kind unter acht Jahren im Hinblick auf eine Adoption aufnehmen, grundsätzlich wie die Mütter, die ein Kind gebären, im Rahmen des Erwerbsersatzgesetzes eine Entschädigung erhalten. Der Vorstoss hat seine Wurzeln ziemlich weit in der Vergangenheit, und er ist immer wieder Opfer von taktisch-strategischen Überlegungen geworden. Einmal diente der Adoptionsurlaub als Hauptargument, um eine Vorlage zu bekämpfen - das war die Vorlage für eine Mutterschaftsversicherung von 1999. Einmal diente er als Pfand, um eine Vorlage zu realisieren - das war dann jene Vorlage, die 2004 die Abstimmung passierte. Jetzt steht die Frage des Adoptionsurlaubs zum ersten Mal ganz alleine und isoliert im Raum. Somit können wir uns ihr in aller Ruhe widmen und uns mit dem wirklichen Anliegen auseinandersetzen.
Frau Maury Pasquier verlangt, dass bei Adoptionen von Kindern unter acht Jahren ein bezahlter Urlaub gewährt wird, das jedoch nur für den Fall, dass es sich nicht um Stiefelternadoptionen handelt. Um wie viele Kinder geht es also? Wir wissen, dass es zu rund 800 Adoptionen pro Jahr kommt und davon rund 300 sogenannte Stiefelternadoptionen sind. Das heisst, die verbleibenden Adoptionen, um die es hier geht, betreffen rund 500 Kinder pro Jahr. Das ist eine kleine Zahl, und entsprechend klein sind auch die zu erwartenden Kosten. Die Berechnungen schwanken zwischen 3 und 5 Millionen Franken. Im Vergleich dazu: Die Mutterschaftsversicherung kostet rund 500 Millionen Franken pro Jahr.
Die Finanzen standen denn auch nie und stehen auch heute nicht im Zentrum der Diskussion, weder bei den Gegnern noch bei den Befürwortern. Es geht sehr viel mehr um eine Grundsatzfrage: Soll die Ankunft eines Kindes durch Adoption das Recht auf einen bezahlten Urlaub auslösen? Die Mehrheit der Kommission beantwortet diese Frage mit Ja, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Wenn ein Kind in eine Familie kommt, sei es durch Geburt, sei es durch Adoption, führt das zu einer grossen Umstellung in dieser Familie. Diese kann bei Adoptionskindern sogar grösser sein als bei leiblichen Kindern.
2. Damit dieser Start gelingt, braucht es Zeit und Raum. Ein Kind, das adoptiert wird, hat eine meist sehr schwierige Geschichte hinter sich. Es hat seine Eltern verloren und muss sich einer neuen Umgebung anpassen. Das merken wir, wenn wir uns das Schicksal von Kindern vor Augen führen, die adoptiert werden. Da gibt es z. B. ein fünfjähriges Mädchen, dessen Mutter an HIV gestorben ist, oder einen siebenjährigen Knaben, dessen Vater im Gefängnis sitzt und dessen Mutter Selbstmord begangen hat, oder drei- und fünfjährige Geschwister, die aus einem Waisenhaus aus einem anderen Land kommen und hier in der Schweiz adoptiert werden.
Wenn wir uns konkret vor Augen halten, welche Schicksale diese Kinder erlebt haben, dann sehen wir, dass es eine äusserst anspruchsvolle Aufgabe ist, hier für einen guten Start zu sorgen. Oft führen Adoptionen deshalb auch zu einer massiven Reduktion der Erwerbstätigkeit oder zu einem zeitweiligen Ausstieg eines der Adoptivelternteile. Gerade weil diese Familien schon grosse finanzielle Leistungen erbringen, sollten wir sie wenigstens beim Start ein klein wenig unterstützen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt deshalb dieses Anliegen und beantragt, Folge zu geben.
Die Minderheit beruft sich darauf, dass der Mutterschaftsurlaub in erster Linie auf die körperliche Leistung der gebärenden Mütter Bezug nimmt und dass der Urlaub in den ersten Wochen nach der Geburt dazu dient, dass sie wieder zu Kräften kommen und ihr Baby in Ruhe stillen können. Der Mutterschaftsurlaub wird also vor allem über die Gesundheit für Mutter und Kind begründet und nicht oder weniger über die psychosoziale Herausforderung der Familiengründung. So weit die Argumente der Gegner.
Vielleicht noch ein Wort zum Verfahren: Die SGK-NR hat der parlamentarischen Initiative in einer ersten Runde mit 12 zu 9 Stimmen Folge gegeben. Die SGK-SR hat dem Folgegeben dann mit 8 zu 3 Stimmen nicht zugestimmt. Deshalb muss das Plenum heute entscheiden.
Die Kommissionsmehrheit beantragt dem Plenum, der Initiative Folge zu geben.