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Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt eine 80-prozentige Anpassung der Mietzinse an den Landesindex der Konsumentenpreise als einen der erlaubten Gründe für Mietzinserhöhungen vor.

Positiv ist zu vermerken, dass die Miet- und Hypothekarzinsen entkoppelt werden sollen. Dieser Automatismus hat in der Vergangenheit die Geldpolitik der Nationalbank empfindlich gestört. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wäre allerdings eine Liberalisierung zu empfehlen. Dies würde bedeuten, dass sich die Preisbildung am Wohnungsmarkt grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage ausrichten sollte und nur definierte Missbräuche verhindert werden müssten.

Leider kann sich der Bundesrat nicht zu diesem Schritt entschliessen. Vielmehr sieht er neu eine Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise vor. Damit soll erreicht werden, dass sich die Inflationseffekte auch in den Mieten niederschlagen. Mit anderen Worten: Dank der Anbindung der Mieten an den Landesindex der Konsumentenpreise soll die reale Miete konstant bleiben.

Allerdings - das ist der Haken an der bundesrätlichen Fassung - sollen nur 80 Prozent der Inflation aufgefangen werden dürfen. Dies bedeutet, dass die Vermieter die Inflation nicht voll ausgleichen dürfen; sie müssen vielmehr einen Teil der Inflation selber tragen. Die Mieter dagegen sollen von einer real gesunkenen Miete profitieren. Um eine Annäherung [PAGE 1469] an den Markt zu erreichen, schlägt die Mehrheit daher die hundertprozentige Anpassung vor.

Hier befürchtet Bundesrat Couchepin die berüchtigte Preisspirale. Allerdings ist zu fragen: Warum enthält der Entwurf überhaupt eine Indexierung? Warum überlässt der Bundesrat die Anpassung der Mietzinse nicht den Marktteilnehmern? Oder: Warum schlägt der Bundesrat nicht die Anbindung an einen Spezialindex vor, der dann - um den Mietanteil bereinigt - zu 100 Prozent auf die Mietzinse überwälzt werden kann, ohne Begrenzung nach oben auf 5 Prozent pro Jahr?

Die Inflation muss voll überwälzt werden können. Die Marktbeobachtung in den letzten 30 Jahre zeigt, dass mit dieser Lösung weniger von den Marktpreisen abgewichen wird als mit einer staatlich verordneten Begrenzung der Überwälzung nach unten.

Diese führt zu Verzerrungen am Wohnungsmarkt und macht Investitionen ins Wohnungsangebot immer weniger attraktiv. Die Verzerrungen am Wohnungsmarkt sind aber gerade eine der Hauptursachen für die gegenüber der Nachfrage zurückhaltende Entwicklung des Wohnungsangebotes gewesen. Nicht der Wohnungsmarkt hat in der Vergangenheit versagt, sondern der Staat hat mit seinem Dirigismus verhindert, dass ein Marktgleichgewicht überhaupt hat entstehen können. Dass die Liberalisierung nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Wohnungsmarkt - unter Verbot des Missbrauchs - notwendig wäre, ist bisher noch nicht durchgedrungen.

Die freisinnige Fraktion wird dem Antrag der Mehrheit zustimmen, um der Idee des Marktes ein "Quäntchen" mehr Gehör zu verschaffen.