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AB 88622

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-18

Wortprotokoll

Die SPK hat in ihrer Sitzung vom 22. Februar 2008 die vorliegende parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, Artikel 38 der Bundesverfassung so zu ergänzen, dass eine Einbürgerung nur möglich ist, wenn der Bewerber keine staatliche Unterstützung beansprucht. Der Gesetzgeber soll Sonderregelungen für Härtefälle vorsehen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Kommission sieht keine Notwendigkeit, ausländischen Bezügerinnen und Bezügern staatlicher Unterstützung, insbesondere von Leistungen der Sozialversicherungen, durch eine neue Verfassungsgrundlage die Möglichkeit zu verwehren, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die Praxis zeigt, dass Einbürgerungsgesuche von Bezügerinnen und Bezügern entsprechender Leistungen Einzelfälle darstellen, welche von den jeweiligen Einbürgerungsbehörden in der Regel genau geprüft werden. Ein missbräuchlicher Bezug von staatlichen Sozialhilfeleistungen steht dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechtes bereits heute entgegen, weil ein solcher dem Erfordernis widerspricht, die Rechtsordnung einzuhalten.

Es sei an dieser Stelle einmal mehr darauf hingewiesen, dass es an den vorprüfenden Einbürgerungsbehörden liegt, einzelne Gesuche genau und detailliert zu überprüfen. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass in der letzten Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung die Instrumente zur Bekämpfung von Missbräuchen verbessert worden sind und dass nach den Artikeln 62 und 63 des neuen Ausländergesetzes Aufenthaltsbewilligungen widerrufen werden können, wenn die Ausländerinnen und Ausländer Sozialhilfe beanspruchen.

Die Kommissionsmehrheit erachtet es deshalb als verfehlt, den Missbrauch von staatlichen Sozialleistungen mittels einer Ergänzung der Bundesverfassung zu bekämpfen. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber alle Voraussetzungen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechtes erfüllt, jedoch z. B. aufgrund eines Unfalles invalid geworden ist und eine Rente bezieht, so kann darin kein Hinderungsgrund erblickt werden.

Die Argumente der Kommissionsminderheit haben Sie von Frau Hutter gehört: Die Minderheit findet es stossend, wenn Einkommen aus Sozialhilfe respektive Leistungen von Sozialversicherungen im Einbürgerungsverfahren als Bestandteil der sicheren Einkünfte ausgewiesen werden; bei einer steigenden Einbürgerungszahl gebe es auch eine immer [PAGE 1186] grössere Zahl von Einbürgerungswilligen, welche auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen seien.

Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Argumentation nicht für stichhaltig und kann ihr nicht folgen. Sie beantragt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

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