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Hutter-Hutter Jasmin · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-09-18

Wortprotokoll

Mit unserer parlamentarischen Initiative beziehen wir uns auf Artikel 38 der Bundesverfassung mit dem Titel "Erwerb und Verlust der Bürgerrechte". Wir möchten diesen ergänzen, damit Einbürgerungen nur noch möglich sind, wenn der Bewerber oder die Bewerberin keine staatliche Unterstützung - sprich IV oder Sozialhilfe - beansprucht. Für Härtefälle können Sonderregelungen vorgesehen werden.

Warum kommen wir mit dieser Forderung? Das Prinzip der Sozialhilfe und der IV-Leistungen wird in einigen Kantonen mehr als grosszügig angewendet. Die Leistungen sind so hoch, dass Behörden faktisch gezwungen werden, Sozialhilfebezüger einzubürgern. Diese können nämlich nachweisen, dass ihnen genug "Einkommen" zusteht. Bezogene Leistungen der Sozialversicherung gelten in Einbürgerungsverfahren als Bestandteil der sicheren Einkünfte. Wir sind der Überzeugung, dass dies schlechte Voraussetzungen sind, um künftig alleine für den Lebensunterhalt aufzukommen. Bezeichnungen wie "IV-Rentner" oder "Sozialhilfeempfänger" sind doch keine Berufe, die als Existenzgrundlage gelten können!

Dieses Problem unserer Einbürgerungspraxis ist nicht nur ein Problem für die Sozialversicherungen, sondern insbesondere für unseren direktdemokratischen Staat. Wir bürgern Leute ein, die ein völlig anderes Bild von unserem Staat und dessen Arbeit haben.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben und somit nur Leute einzubürgern, die imstande sind, sich und ihre Familien durch ein Erwerbseinkommen zu erhalten.