Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-09-22
Wortprotokoll
Die seit Anfang September 2008 vermehrt aufgetretenen Fälle von Blauzungenkrankheit bei nichtgeimpften Schafen zeigen, dass die Impfkampagne notwendig ist, um ein Ausbreiten der Seuche und damit verbundene wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Seit Beginn der Impfkampagne sind in der Schweiz rund 1,5 Millionen Tiere geimpft worden. Dem stehen nur rund 100 Meldungen über Fälle mit möglichen Nebenwirkungen der Impfung gegenüber. Es ist auch zu beachten, dass in der Schweiz pro Monat durchschnittlich 1000 bis 2000 Kühe abortieren.
Zur Impfkampagne wird eine wissenschaftliche Begleitstudie über mögliche Nebenwirkungen der Impfung durchgeführt. Gemäss ersten Resultaten ist die Zahl der Zellen in der Milch nicht höher als in der Vergleichsperiode 2007. Neben der Überprüfung der Unterlagen der Impfstoffhersteller hat das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) im April 2008 eine Feldstudie bei Rindern, Schafen und Ziegen in der Schweiz durchgeführt. Zudem sind dem IVI Resultate von Feldstudien aus Deutschland zugänglich. Aus diesen Studien ergeben sich keine Hinweise auf wesentliche Nebenwirkungen. Im Rahmen der Impfstoffzulassung für das Jahr 2009 werden weitere Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe von den Herstellern eingefordert und überprüft. Die Tierseuchengesetzgebung regelt die Entschädigungspflicht von Bund und Kantonen bei Tierverlusten. Für Schäden wie Aborte sieht das Gesetz keine Entschädigung vor.