Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-09-22
Wortprotokoll
Zu Ihrer Frage, Frau Nationalrätin Bänziger, Folgendes: Die Überprüfung der Auflagen für das Ilisu-Staudammprojekt obliegt einem unabhängigen Expertenkomitee. Dessen Berichterstattung zeigt, dass die Massnahmen bisher nicht in der vereinbarten Form umgesetzt wurden. Insbesondere sollen für die Projektimplementierung noch zu wenig personelle und organisatorische Ressourcen zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Auflagen können die drei involvierten Exportkreditagenturen gegenüber dem Versicherungsnehmer vertragliche Konsequenzen ziehen. Diese sollen bei Verzögerungen die Durchsetzung der Auflagen sicherstellen. Durch die Ausstellung einer sogenannten Environmental Failure Notice (EFN), einer Umweltstörungsanzeige, durch die Exportkreditagenturen wird ein Prozess in Gang gesetzt, der im äussersten Fall zur Aufhebung der Lieferanten- und Kreditverträge und zum Abbruch des Projektes in der jetzigen Ausgestaltung führen kann. Der Bundesrat ist über den Stand des Projektes informiert. Für den Fall einer anhaltenden Nichterfüllung von Auflagen sind die Schritte vertraglich festgelegt; sie werden von den Exportkreditagenturen ausgeführt.